Biofouling-BSH
Foto: BSH
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Welche Beschränkungen und Bestimmungen für die Unterwasserreinigung (IWC) von Schiffen gelten im Ostseeraum? Dazu stellt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) nun eine Datenbank online bereit.

[ds_preview]Das BSH entwickelte die Datenbank im Rahmen des europäischen grenzüberschreitenden Interreg Baltic Sea Region Projekts COMPLETE. Das Projekt untersucht und fördert Managementoptionen zur Reduzierung des Risikos der Einführung invasiver Arten durch die Schifffahrt im Ostseeraum.

Die Daten zu Anforderungen und Möglichkeiten der Unterwasserreinigung in Häfen und Marinas beinhalten auch Informationen zu Antifoulingsystemen, den zugelassenen Substanzen und Produkten. Diese können länderspezifisch abgefragt werden. Bei der Suche nach Antifoulingsystemen werden die in der EU zugelassenen Biozide tabellarisch angezeigt und die in dem jeweiligen Land zugelassenen Antifoulingprodukte verlinkt. Zum Thema Unterwasserreinigung werden tabellarisch die jeweiligen Bestimmungen/Beschränkungen für alle ausgewählten Häfen angezeigt. Die Datenbank wird ständig aktualisiert und erweitert.

Neben dem Ballastwasser von Schiffen ist Biofouling ein signifikanter Vektor zur Einschleppung und Verbreitung nicht-einheimischer Arten. Biofouling kann zu einer Etablierung von invasiven Arten führen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die jeweiligen Ökosysteme darstellen. An Schiffen können sich innerhalb von sechs Monaten bis zu 150 kg Organismen pro Quadratmeter ansiedeln. Das kann zur Beeinträchtigung der Manövrierfähigkeit der Schiffe und bis zu 40 % mehr Treibstoffverbrauch führen. Beschädigung im Beschichtungsaufbau und erhöhte Korrosion sind weitere Folgen.