Im Tarifkonflikt auf der Meyer Werft will das Unternehmen nun den Weg über eine Einigungsstelle gehen.[ds_preview]

Die Geschäftsleitung leite den Prozess zur Einrichtung einer Einigungsstelle ein, teilte die Werft jetzt mit und erhöhte gleichzeitig den Druck: »Notfalls über das Arbeitsgericht.« Sie sieht diese Schlichtungsstelle als letzte Option, um eine Lösung zur Bewältigung der Corona-Krise zu erzielen und den Werftstandort in Papenburg zu sichern. Innerhalb dieser Einigungsstelle können sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite unter der Vermittlung durch einen neutralen Vorsitzenden noch auf eine gemeinsame Lösung einigen.

Das Angebot der Geschäftsleitung über ein Zukunftspaket hat daher zunächst weiterhin Gültigkeit. Es enthält ein Freiwilligen-, Qualifizierungs- und Rentenprogramm, mit dem die Zahl der betriebsbedingten Kündigungen deutlich reduziert werden könne. Notwendig wäre dafür auch ein Mitarbeiterbeitrag. In diesem Angebot wird der »Eigenfertigungsanteil« deutlich erhöht und der Mitarbeiterbeitrag dient zum Ausgleich der Mehrkosten.

Zukunftswege MEYER WERFT
© Meyer Werft

Kommt keine Einigung auf das Zukunftspaket zustande, entscheidet der Vorsitzende der Einigungsstelle über die finanziellen Rahmenbedingungen des Stellenabbaus im Rahmen eines Sozialplans. Eine Entscheidung über einen Mitarbeiterbeitrag ist in der Einigungsstelle hingegen nicht möglich. Gleiches gilt für die Einrichtung einer Transfergesellschaft zum Zwecke eines sozialverträglichen Stellenabbaus. »Von dem Zukunftspaket bleibt in diesem Fall nur noch eine deutlich höhere Anzahl betriebsbedingter Kündigungen übrig, da der zur Verringerung des Stellenabbaus gedachte Mitarbeiterbeitrag fehlt und sozialverträgliche Instrumente nicht zur Verfügung stehen. Bei diesem Weg müssten also deutlich mehr betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden als bei einer Einigung auf das Zukunftspaket, um die Zukunft des Standorts zu sichern«, so die Werft weiter.

»Existenzielle Krise«

»Wir haben eine existenzielle Krise, trotzdem können wir in Papenburg eine Zukunft haben, aber nur, wenn wir jetzt handeln«, sagte Geschäftsführer Jan Meyer. Beide Wege, entweder Zukunftspaket (A)oder der Sozialplan und Interessenausgleich (B), würden den Werftstandort in Papenburg sichern. Er favorisiert weiter das Zukunftspaket. »Die Forderungen des Betriebsrats und der IG Metall (C) dagegen machen es unmöglich, die Krise zu überstehen. Sie würden zu weiteren Mehrkosten und Verlusten und damit zur Schließung des Standorts in Papenburg führen. Deshalb ist das kein Weg für uns«, so Meyer weiter.

Das Grundproblem in den Verhandlungen sei, dass der Betriebsrat und die IG Metall die Krise und den Handlungsbedarf nicht sähen. »Wir wollen und wollten immer verhandeln, das haben wir auch in Turku und in Rostock gemeinsam mit dem Betriebsrat erfolgreich umgesetzt. Zuletzt wurde leider noch nicht einmal das seitens der IG Metall beauftragte Quick Check-Gutachten durch einen Wirtschaftsprüfer, das uns dringenden Handlungsbedarf bescheinigt, als Grundlage für Verhandlungen über das Pforzheim-Verfahren akzeptiert.«

IG Metall zu Tarifverhandlungen

Die IG Metall Küste hatte sich zuvor »weiterhin zu Tarifverhandlungen mit der Meyer Werft in Papenburg über ein Zukunftspaket zur Standort- und Beschäftigungssicherung bereit erklärt.« Einem entsprechenden Schreiben war ein Sondierungsgespräch mit Werftleitung, Nordmetall, IG Metall Küste und Betriebsrat vorausgegangen, das jedoch keine Fortschritte gebracht hatte.

»Eine pauschale Zustimmung zu Personalabbau vor den Verhandlungen – wie von der Geschäftsführung gefordert – wird es mit uns nicht geben«, erklärte IG Metall-Bezirksleiter Daniel Friedrich. Kündigungen seien immer das letzte Mittel. Erst müssten alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Auch »Kostenneutralität« dürfe die Werft nicht zur Voraussetzung für Verhandlungen über die Sicherung von Arbeitsplätzen machen. Die Forderungen der IG Metall sind: Erhalt der Stammarbeits- und Ausbildungsplätze, Verschiebung von Fremdfertigungsanteilen zugunsten der Stammbeschäftigung, Regelungen zur zukünftigen Fremd- und Eigenfertigung und keine Tarifflucht durch weiteres Outsourcing.