Die Papenburger Meyer Werft bekommt 14 Mio. € an »Härtefallhilfe« vom Bund und vom Land Niedersachsen.[ds_preview]

Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat den entsprechenden Förderbescheid übergeben. Die Unterstützung ist im Rahmen der Richtlinie »über die Gewährung von Härtefallhilfen für Unternehmen und Soloselbständige« möglich. Die Hilfen, die jeweils zur Hälfte von Land und Bund getragen werden, sind für Unternehmen bestimmt, die während der Corona-Krise bislang bei sämtlichen Hilfsprogrammen nicht zum Zuge kamen.

»Besonderes landespolitisches Interesse«

Der CDU-Politiker sagte: »Die Meyer Werft ist von besonderer Bedeutung für die Region und den Wirtschaftsstandort Niedersachsen – sie ist als Wirtschafsfaktor und Arbeitgeber von besonderem landespolitischem Interesse. Durch die Corona-Pandemie ist das Unternehmen, wie alle Kreuzfahrtschiffbau-Werften, von massiven finanziellen Einbußen betroffen, die sich auch auf den Standort Papenburg auswirken.« Mit der Förderung aus der Härtefallhilfe wolle das Land einen Beitrag zur langfristigen Sicherung des Standortes Papenburg und den damit verbundenen Arbeitsplätzen leisten.


Althusmann hatte kürzlich im HANSA-PODCAST exklusiv ausführlich zu seinen Erwartungen an die Werften des Landes Stellung genommen. Er spricht sich unter anderem für eine Ausweitung des Portfolios und für eine stärkere Zusammenarbeit unter den Schiffbauern aus. Hören Sie hier seine Argumente und Forderungen.

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Nach der »Härtefallhilfe Niedersachsen« ist es bei Feststellung eines sogenannten besonderen landespolitischen Interesses möglich, eine sogenannte Billigkeitsleistung bis zur beihilferechtlich zulässigen Höchstgrenze zu gewähren. Althusmann weiter: »Ich habe in Gesprächen mit der Werft frühzeitig auf die Erwartungen des Landes hingewiesen, dass mit dieser Unterstützung auch seitens der Meyer Werft ein Beitrag zur Sicherung des Standortes und damit für die Beschäftigten der Werft einhergehen sollte. Ich freue mich, dass die Geschäftsführung mir dies bereits im Vorfeld zugesichert hat.«

Die ursprünglich genannte Fördersumme von 12 Mio. € hat sich nun auf 14 Mio. € erhöht, da sich die beihilferechtlichen Regelungen geändert hätten und für diese Förderungen jetzt neue Höchstsätze gelten.