Sanktionen gegen den russischen Finanzierer hatten den Betrieb der »Havila Capella« verhindert. Nun hat die Reederei die letzten Details zur Versicherung geklärt.

Das norwegische Unternehmen Havila Kystruten hat nach eigenen Angaben von der norwegischen Schifffahrtsdirektion die erforderlichen Bescheinigungen erhalten, sodass das Küstenkreuzfahrtschiff »Havila Capella« nun vollständig versichert ist. Somit könne der Betrieb an der norwegischen Küste wieder aufgenommen werden.

Die »Havila Capella« liegt seit dem 12. April am Kai in Bergen fest, nachdem die Versicherungsgesellschaften ihre Verträge für das Schiff aufgrund der EU-Sanktionen gegen die Leasinggesellschaft GTLK Asia – in Zusammenhang mit der russischen Invasion in die Ukraine – aufkündigten. Die Reederei versuchte auf verschiedenen Wegen, den Betrieb zu ermöglichen, beziehungsweise das Eigentum zu übernehmen, zuletzt durch den Gang vors Gericht. Unter anderem hat das Unternehmen eine Klage beim High Court of England & Wales in London eingereicht, um einen Eigentümerwechsel der  zu erzwingen. Gleichzeitig hat die Reederei am 16. Juni beim Bezirksgericht Hordaland einen Antrag auf vorläufigen Arrest und Zwangsverwendung der Havila Capella gestellt.

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© Havila

Am 20. Juni erging das Urteil des Bezirksgerichts Hordaland, in dem dem Antrag des Unternehmens stattgegeben wurde, wie jetzt bestätigt wurde. »Durch das Urteil des Bezirksgerichts Hordaland wurde uns die Rolle des Hauptverwalters von ›Havila Capella‹ übertragen, mit allen Rechten, die ein eingetragener Eigentümer hat«, heißt es.

Die norwegische Schifffahrtsdirektion hat nun gültige Zertifikate ausgestellt, was bedeutet, dass es eine gültige P&I-Versicherung mit Unterstützung der Versicherungsgesellschaft Skuld gibt. In den nächsten Tagen soll die Kaskoversicherung für das Schiff abgeschlossen werden. Ab dem 28. Juni soll der Betrieb wieder aufgenommen werden.

Nachdem die »Havila Capella« von Sanktionen betroffen war, beantragte die Reederei beim norwegischen Außenministerium eine Ausnahmegenehmigung für den Betrieb des Schiffes. Diese wurde am 26. April erteilt und gab Havila Kystruten die Möglichkeit, das Schiff für sechs Monate zu betreiben. Gleichzeitig wurde die Befreiung von der Versicherungspflicht für das Schiff nicht geklärt. Ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht wurde vom Außenministerium am 9. Mai abgelehnt. Das Unternehmen hat versucht, gemeinsam mit den Ministerien Lösungen zu finden, um die Havila Capella wieder in Betrieb zu nehmen, was jedoch nicht gelungen war.

»Entscheidungen, an denen die Regierung, mehrere Ministerien und führende Politiker beteiligt sind, sind recht kompliziert und brauchen Zeit. Wir haben lange geglaubt, dass wir uns einer schnellen Lösung nähern, aber unser Fall ist politisch noch nicht abgeschlossen«, so die Reederei.