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Das Internationale Übereinkommen über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen – die sogenannte »Hongkong-Konvention« kann nach jahrelangen Vorbereitungen  innerhalb von 24 Monaten in Kraft treten, nachdem Bangladesch und Liberia Vertragsstaaten geworden sind.

Mit dem Hongkong-Übereinkommen soll sichergestellt werden, dass von Schiffen, die nach Ablauf ihrer Betriebsdauer recycelt werden, keine unnötigen Risiken für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt ausgehen.[ds_preview]

Das Übereinkommen tritt 24 Monate nach Erfüllung einiger Kriterien in Kraft: nicht weniger als 15 Staaten; nicht weniger als 40% der Welthandelsschifffahrt nach Bruttoraumzahl und eine Schiffsrecyclingkapazität von mindestens 3% der Bruttoraumzahl der gesamten Handelsschifffahrt der oben genannten Staaten.

Diese Bedingungen sind nun erfüllt, wie die Internationale Schifffahrtsorganisation IMO jetzt bestätigte. Das Hongkong-Übereinkommen wird damit am 26. Juni 2025 in Kraft treten.

Zuletzt unterzeichneten Bangladesch und Liberia das Abkommen – eines der größten Schiffsrecyclingländer und einer der größten Flaggenstaaten der Welt.

 

IMO-Chef Lim zu Hongkong-Konvention: »Ein bedeutsamer Tag«

IMO-Generalsekretär Kitack Lim lobte Bangladesch und Liberia für ihren Beitritt zum Hongkong-Übereinkommen: »Dies ist ein bedeutsamer Tag für die IMO und in der Tat eine historische Entwicklung für die internationale Schifffahrtsindustrie, für die Meeresumwelt und insbesondere für die Arbeitnehmer und die lokalen Gemeinschaften in den Schiffsrecyclingländern weltweit.«

Bangladesch als wichtiges Schiffsrecyclingland habe in den letzten Jahren große Fortschritte bei der Verbesserung seiner Schiffsrecyclingvorschriften und -standards gemacht, um die Anforderungen des Hongkong-Übereinkommens zu erfüllen. »Mein aufrichtiger Dank gilt der Regierung von Bangladesch für diese rechtzeitige Entscheidung zum Beitritt«, so Lim.

Der Generalsekretär nutzte zudem die Gelegenheit, um auch der norwegischen Regierung »für ihre kontinuierliche Unterstützung« des von der IMO durchgeführten Projekts für sicheres und umweltgerechtes Schiffsrecycling in Bangladesch (SENSREC) zu danken, das diesen Beitritt ermöglicht hat. »Ich möchte auch Liberia meine tiefste Anerkennung aussprechen. Als bedeutender Flaggenstaat wird der Beitritt Liberias zum Hongkong-Übereinkommen einen großen Fortschritt für den Rechtsrahmen des Landes bedeuten und die Erfüllung der Tonnagekriterien ermöglichen«, so Lim weiter. Er forderte andere Mitgliedstaaten, die dem Hongkong-Übereinkommen noch nicht beigetreten sind, auf, dies so bald wie möglich zu tun.

Die Verschrottung ist seit langen Jahren ein heißdiskutiertes Thema in der Branche. Experten erwarten eine deutliche Zunahme der Recycling-Aktivitäten von Reedern, nicht zuletzt angesichts der steigenden Umweltanforderungen. Mit Spannung wird erwartet, welche Standorte sich letztlich durchsetzen und wie die Details der Konvention interpretiert und umgesetzt werden. Letztlich geht es auch um »Green Recycling«. Der deutsche Experte Henning Gramann sagt, dabei trenne sich die Spreu vom Weizen, es gebe viele »Shades of Green Recycling«, Reeder täten gut daran, sich frühzeitig Werftplätze zu sichern.

GSR Gramann Schiffsrecycling

Verabschiedet im Jahr 2009

Das Hongkong-Übereinkommen wurde 2009 auf einer diplomatischen Konferenz in Hongkong, China, verabschiedet. Es soll sicherstellen, dass von Schiffen, die nach Ablauf ihrer Betriebsdauer recycelt werden, keine unnötigen Risiken für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt ausgehen. Es umfasst das Konzept »von der Wiege bis zur Bahre« und befasst sich mit allen Umwelt- und Sicherheitsaspekten des Schiffsrecyclings, einschließlich der verantwortungsvollen Bewirtschaftung und Entsorgung der damit verbundenen Abfallströme auf sichere und umweltgerechte Weise.

Das Übereinkommen erlegt allen Beteiligten – Schiffseignern, Schiffswerften, Schiffsrecyclinganlagen, Flaggenstaaten, Hafenstaaten und Recyclingstaaten – Verantwortung und Pflichten auf.

Mit Inkrafttreten des Hongkong-Übereinkommens müssen Schiffe, die zum Recycling verschifft werden, ein Gefahrstoffverzeichnis (IHM) an Bord mitführen. Von den zuständigen Behörden zugelassene Schiffsrecyclinganlagen müssen einen Schiffsrecyclingplan vorlegen, der für jedes einzelne zu recycelnde Schiff gilt. Darüber hinaus müssen die Regierungen sicherstellen, dass die ihrer Gerichtsbarkeit unterstehenden Recyclinganlagen die Bestimmungen des Übereinkommens einhalten.

Das Hongkong-Übereinkommen hat jetzt folgende Vertragsparteien: Bangladesch, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Ghana, Indien, Japan, Kroatien, Liberia, Luxemburg, Malta, das Königreich der Niederlande, Norwegen, Panama, Portugal, São Tomé und Príncipe, Serbien, Spanien und die Türkei.

Auf die 22 Vertragsstaaten des Übereinkommens entfallen rund 45,81  der Bruttotonnage der Welthandelsschifffahrt. Das jährliche Schiffsrecyclingvolumen der Vertragsstaaten in den letzten 10 Jahren beläuft sich auf 23.848.453 Bruttoregistertonnen, was 3,31% des erforderlichen Recyclingvolumens entspricht.