Aquaventus fordert „mehr Mut“ in der Offshore-Wind-Politik

Die Offshore-Wasserstoff-Initiative Aquaventus wünscht sich von der Bundesregierung „mehr Mut“ beim Ausbau der Windenergie auf See. Anlass ist die eingeleitete Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes.
Ein Windpark im Meer
© BSH

Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeleitete Novellierung ist aus Sicht von Aquaventus „der dringend notwendige Impuls“, um die Potenziale der Offshore-Windenergie effizient zu erschließen. Entscheidend sei jedoch, dass der Entwurf erstmals kombinierte Anschlusskonzepte für die flexible Erzeugung von Strom und Wasserstoff auf See vorsieht.

Mit zweiseitigen Differenzverträgen, einem verlässlichen Ausschreibungspfad und der Verlängerung der Betriebsdauer adressiert der Entwurf zentrale Investitionshemmnisse. Mit der Streichung des bisherigen Anschlussverbots für sonstige Energiegewinnungsbereiche und der ausdrücklichen Nennung von Elektrolyseuren entsteht erstmals eine belastbare Rechtsgrundlage für eine netzdienliche Offshore-Elektrolyse.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Nutzen kombinierter Anschlusskonzepte endlich erkannt und der Koalitionsvertrag umgesetzt wird“, sagt heute Robert Seehawer, Geschäftsführer von Aquaventus. „Angesichts steigender Netzkosten ist das eine gute Nachricht. Mit kombinierten Anschlusskonzepten lassen sich zweistellige Milliardenbeträge einsparen.“ Der Netzentwicklungsplan 2037/2045 weist Investitionskosten für Offshore-Netzanbindungssysteme aus, von denen sich nach Berechnungen von Aquaventus 56 bis 59 Mrd. € vermeiden ließen, wenn Energie in Form von Wasserstoff per Pipeline statt über zusätzliche Stromtrassen an Land gebracht wird.

Die Aquaventus Initiative hat das Ziel eine Million Tonnen Grünen Wasserstoff pro Jahr aus Windenergie auf der Nordsee zu erzeugen und per Pipeline an Land zu transportieren. Mehr als 100 Unternehmen, Organisationen und Forschungsinstitute entlang der gesamten Wertschöpfungskette haben sich zusammengeschlossen, um europaweit die Rahmenbedingungen für die Installation von 10 Gigawatt Erzeugungsleistung für Grünen Wasserstoff aus Offshore-Windenergie in der Nordsee zu schaffen und die benötigte Transportinfrastruktur zu errichten.

Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Verbandes, warum die Sektorenkopplung zunächst nur auf ausgewählten Flächen zulässig sein soll. Der betriebswirtschaftliche Nutzen, je nach Marktsignal Strom oder Wasserstoff zu produzieren, sei in zahlreichen Studien belegt. Zugleich werde niemand zu dieser Nutzung gezwungen: Eine gesetzliche Öffnung schaffe eine Option, keine Verpflichtung. „Das wäre in etwa so, als würde man bei einem Brand das Feuer zunächst nur auf einer Straßenseite löschen, um zu sehen, ob es auf der anderen Seite dann von selbst ausgeht“, spitzt Seehawer zu. „Diese Novelle macht bereits die nächste Novelle notwendig und droht veraltet zu sein, bevor sie überhaupt beschlossen ist.“

Der Netzausbau bindet zweistellige Milliardenbeträge und die Industrie fragt nach sicheren und bezahlbaren Bezugsquellen für grüne Gase. Aquaventus erwartet deshalb Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren und schlägt vor, Windenergiekapazität innerhalb sonstiger Energiegewinnungsbereiche ausdrücklich auf das 70-GW-Ausbauziel für Offshore-Wind anzurechnen. „Die Kapazität auf SEN-1 kann die bestehende Konverterplattform NOR-10-1 über eine 66-kV-Anbindung mitnutzen. Ein zusätzliches dediziertes Anbindungssystem, das laut Gesetzesbegründung mit rund 5 bis 10 Mrd. € zu Buche schlägt, wird nicht benötigt. Sektorengekoppelte Flächen sind damit kein Sonderfall neben dem 70-GW-Pfad, sondern eine seiner günstigsten Ausprägungen“, so das Statement weiter.

„Gesetz und Flächenplanung müssen parallel laufen“

Aquaventus will den Appell somit auch an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) gerichtet verstehen. Eine aktuelle Ramboll-Studie die im Auftrag von Aquaventus erstellt wurde, identifiziert die Gebiete N-14, N-16 und N-19 „als die Flächen mit dem höchsten systemischen und wirtschaftlichen Mehrwert für eine großskalige Offshore-Wasserstoffproduktion“. Diese räumliche Grundlage solle in der laufenden Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans für Zone 4 und 5 vorgezeichnet werden, während das BMWE die gesetzliche Öffnung vorbereitet.

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