Offshore sieht weiter Nachbesserungsbedarf an „Wind-auf-See“-Gesetz

Als „positiv“ wird der Prüfauftrag für eine Indexierung des CfD-Zuschlagswerts bewertet. Bei der Frage der Realisierungssicherheit bleibe der Kabinettsbeschluss aber insgesamt hinter den Erwartungen zurück, heißt es in einem Statement. Im parlamentarischen Verfahren müsse beim Ausschreibungsdesign und bei der Rückgabe von Projekten aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025 nachgebessert werden. Verbesserungen bei den Flächengrößen zur Stärkung des Wettbewerbs und der Akteursvielfalt und der Entschädigung bei verspäteten Netzanschlüssen greifen Forderungen des BWO hingegenauf.
Der BWO lehnt das vorgesehene zweistufige Ausschreibungsmodell ab und fordert ein CfD-only-Modell. Nach aktueller Planung sollen Auktionen um Offshore-Windflächen weiterhin mit einem preislich ungedeckelten dynamischen Gebotsverfahren beginnen. Erst wenn dort kein Zuschlag zustande kommt, soll eine CfD-Auktion folgen. Aus Sicht des BWO setzt dieses Verfahren falsche Anreize: Es belohne eine hohe Zahlungs- und Risikobereitschaft, statt die tatsächliche Realisierbarkeit eines Projekts in den Mittelpunkt zu stellen. „Gleichzeitig bleiben zusätzliche Markt- und Vermarktungsrisiken für Projektentwickler, Finanzierung und Lieferkette bestehen. Ein CfD-only-Modell würde diese Risiken reduzieren und gleichzeitig den Wettbewerb um den günstigsten Preis erhalten.“
Der BWO begrüßt, dass die Bundesregierung eine Indexierung des Zuschlagswerts, also der Vergütung für erzeugten Strom, für die Planungs- und Bauphase ausdrücklich prüft. Damit sollen Kostenentwicklungen zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme künftig besser berücksichtigt werden. Entscheidend ist aus Sicht des Verbands, dass daraus im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine verbindliche Regelung wird.
„Dass die Bundesregierung eine Indexierung jetzt ausdrücklich prüft, ist ein wichtiges Signal. Daraus muss im parlamentarischen Verfahren eine konkrete Regelung werden. Zwischen Zuschlag und Inbetriebnahme liegen bei Offshore-Wind oft fünf bis sieben Jahre. Mehrere wichtige europäische Offshore-Windmärkte berücksichtigen Kostenentwicklungen bereits in ihren Systemen. Ohne Indexierung entsteht für Deutschland ein Wettbewerbsnachteil – bei der Finanzierung und bei der Frage, wo Unternehmen künftig investieren“, sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.
Auch eine einmalige und zeitlich begrenzte Rückgabeoption für Projekte aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025, für die noch keine finale Investitionsentscheidung getroffen wurde, fehlt weiterhin. Der BWO hatte hierfür einen Vorschlag vorgelegt: Betroffene Projekte haben ein Projekt- und Beschaffungsvolumen von bis zu 50 Mrd. €. Nach einer Rückgabe sollen die Flächen zeitnah neu ausgeschrieben werden. Bereits geleistete Zahlungen sollen nicht erstattet werden; Unternehmen, die eine Fläche zurückgeben, sollen von einer erneuten Ausschreibung derselben Fläche ausgeschlossen werden.
Positiv bewertet der Verband die geplanten Ausschreibungsflächen von künftig im Regelfall 1.000 bis 1.200 MW – statt bislang bis zu 2.000 MW. Kleinere Flächen können der Ansicht zufolge Wettbewerb und Akteursvielfalt stärken. Auch der Entschädigungsanspruch bei verspäteter Netzanbindung soll künftig bereits ab dem 31. Tag greifen und damit deutlich früher als bislang. Die verbindlichere Anpassung der Höchstwerte an flächenspezifische Erträge sowie die 35-jährige Regellaufzeit greifen zentrale Anliegen des BWO auf.
Der BWO will sich in die Beratungen des Bundestags konstruktiv einbringen: „Das Ziel muss bleiben, die Novelle zum 1. Januar 2027 in Kraft zu setzen. Die verbleibende Zeit muss genutzt werden, um gemeinsam mit der Branche die Investitions- und Realisierungssicherheit zu verbessern.“

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