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Die Europäische Kommission will die Entsorgung von Schiffsabfällen in den Häfen neu regeln. Ein aktueller Vorschlag sorgt allerdings zunächst für Kritik aus der deutschen Branche.

Mit dem Vorschlag zur Errichtung von Hafenauffanganlagen soll die geltende Richtlinie 2000/59/EG auf[ds_preview]gehoben werden soll. Die bisher mögliche Mischform eines indirekten und direkten Gebührensystems bietet jedoch aus Sicht des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) große Vorteile zur Vermeidung von Meeresverschmutzung durch Abfalleintrag: »Da jedes Schiff – unabhängig von der Menge der abzugebenden Abfälle – eine Entsorgungsgebühr zahlen muss und dafür eine Freimenge für Abfälle erhält, wird ein Anreiz geschaffen, mindestens diese Freimenge im Hafen auch abzugeben, da die Gebühr ohnehin gezahlt werden muss«, heißt es in einem Statement des Verbandes um Geschäftsführer Daniel Hosseus.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

Sofern das Schiff mehr Müll als in der Freimenge vorgesehen abgeben möchte, greife das direkte Gebührensystem, welches das zusätzliche Müllvolumen nach entsprechender Menge abrechne. Nach dem neuen Richtlinienvorschlag sollen Schiffe dagegen alle im internationalen Meeresumweltschutzabkommen MARPOL V definierten festen Abfälle inklusive Speiseabfälle ohne Mengenbegrenzung in den Häfen abgeben können. Finanziert werden soll dies durch die Erhebung einer einzigen Gebühr, welche die durch Müll verursachten Kosten vollständig abdeckt.

Der ZDS weist nun darauf hin, dass es in den Küstenländern zur Abfallentsorgung unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt, die entsprechend zu abweichenden Kosten führen. »Zudem erfolgt die Schiffsmüllentsorgung in den Häfen kostendeckend und ermöglicht keine Erwirtschaftung von Gewinnen auf Kosten der Umwelt. Wichtig aus Sicht des ZDS ist daher, dass die Finanzierung so ausgestaltet wird, dass sie die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit eines Hafens nicht beeinträchtigt«, heißt es weiter.

Die in deutschen Seehäfen »bereits gut und bequem funktionierende Abfallentsorgung« hätte bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Richtlinie zur Folge, dass die zu erhebende indirekte Gebühr und damit die gesamten Hafengebühren erheblich höher als bei anderen europäischen Konkurrenzstandorten liegen müssten. Dies würde nach Ansicht des ZDS unweigerlich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen.

Nachteile für Kreuzfahrthäfen

Der Entwurf in seiner jetzigen Fassung stelle demnach insbesondere diejenigen Seehäfen, die das Kreuzfahrtsegment bedienen, vor erhebliche Probleme. Ein Auszug aus dem Statement:

Der Hafen Rostock wird 2018 insgesamt 205 Mal von Kreuzfahrtschiffen angelaufen
Der Hafen Rostock wird 2018 insgesamt 205 Mal von Kreuzfahrtschiffen angelaufen. Foto: Rostock Port
  • Die Mengen an Speiseabfällen von Kreuzfahrtschiffen sind sehr hoch und kaum kalkulierbar. An einigen Standorten müssen Abfälle kostenintensiv zu relativ weit entfernten Müllanlagen transportiert werden. Dies erfordert eine verlässliche Kalkulation der indirekten Gebühren unter besonderer Berücksichtigung individueller örtlicher Begebenheiten.
  • Um zu vermeiden, dass feste Abfälle in nicht abzuschätzendem Ausmaß abgegeben werden, sollte bei der Gebühr die Möglichkeit einer Differenzierung für Großabgeber erhalten werden. Diese sollte insbesondere für entsorgungsaufwändige Abfälle (beispielsweise Altmatratzen eines Kreuzfahrtschiffes bei Neuausstattung) oder überwachungsbedürftige Abfälle (aus Bordapotheken und Krankenstationen) gelten.
  • Die in dem Richtlinienvorschlag zusätzlich vorgesehene Mülltrennung von Haushaltsabfällen kann in einigen Häfen aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur bedingt erfolgen. Die Schiffsabfälle werden dort gemeinsam in einem Behälter übergeben und anschließend vom Entsorger in dessen Anlage getrennt. Dieses Verfahren entspricht zudem den Anforderungen des am 01.08.2017 in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltfreundlichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG). Eine strikte Trennung bereits bei der Übergabe vom Schiff würde die Kosten der Entsorgung erheblich steigern und zusätzlich die Problematik verschiedener Trennkategorien auf der Land- und Seeseite nach sich ziehen.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft eine Ausnahmeregelung für ein Schiff im Liniendienst, das regelmäßig und häufig den Hafen anläuft: Unter dem häufigen Anlaufen eines Hafens wird das Anlaufen ein und desselben Hafens durch ein Schiff mindestens einmal alle zwei Wochen verstanden. Diese Definition sollte nach Ansicht des ZDS überdacht werden, denn:  »Seeschiffe können sich auch in der weltweiten Fahrt im Liniendienst bewegen und in kurzen Zeiträumen europäische Häfen nacheinander anlaufen, aber erst nach sechs Wochen den Hafen wieder erreichen (z. B. in der Containerschifffahrt). Der Zeitraum von zwei Wochen erscheint damit als zu gering gewählt«.