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Die norddeutschen Küstenländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen Hafenplanungen beschleunigen.

Ein entsprechender Entwurf für ein Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz soll auf der Bundesratssitzung am 15. Februar vorgelegt werden.[ds_preview] Kern des Vorstoßes: Künftig sollen Oberverwaltungsgerichte zuständig für die erstinstanzliche Behandlung von Streitigkeiten zuständig sein. Es geht dabei um Projekte zur Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Häfen, die für Wasserfahrzeuge mit mehr als 1.350 t Tragfähigkeit zugänglich sind.

Neben einer Abkürzung der Verfahrensdauer würden die Gerichte entlastet, da derzeit regelmäßig zwei gerichtliche Instanzen bemüht werden. Dei Küstenländer verweisen darauf, dass für große Infrastrukturprojekte wie Großkraftwerke, Energieleitungen, Eisenbahnen, Bundesfern- und Bundeswasserstraßen sowie Flughäfen angesichts der Komplexität und des Umfangs der Verfahren heute schon die Oberverwaltungsgerichte oder das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig sind. Dies soll nun auch auf Hafenprojekte übertragen werden.

Häufig würden Hafenprojekte nach Wasserrecht planfestgestellt, sodass sich eine gerichtliche Überprüfung der oftmals sehr komplexen Fragen über drei Instanzen anschließen könne. Dies sei bei der Hafenerweiterung Hamburg-Altenwerder oder auch dem Offshore Terminal Bremerhaven der Fall. Angesichts der herausragenden verkehrspolitischen Bedeutung der größeren Häfen sollte die Eingangszuständigkeit daher geändert werden, heißt es. Um bei Streitigkeiten über Planfeststellungsverfahren den Rechtsweg abzukürzen, muss die Verwaltungsgerichtsordnung geändert werden.