Print Friendly, PDF & Email

Das isländische Ministerium für Umwelt und natürliche Ressourcen verschärft die Emissionsregularien für die Schifffahrt mit der Einrichtung einer Emission Control Area (ECA). Der zulässige Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen sinkt damit auf 0,1%. 

Der zulässige Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen, die in den Hoheitsgewässern[ds_preview] und Binnengewässern Islands verwendet werden, sinkt zum 1. Januar 2020 von 3,5% auf 0,1%. Damit werden die Anforderungen an den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen in den isländischen Hoheitsgewässern mit denen vergleichbar, die derzeit in Emissionsschutzgebieten im Sinne von MARPOL Annex VI gelten, wo besonders strenge Anforderungen gelten.

Darüber hinaus wird der zulässige Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen zum 1. Januar 2020 innerhalb der isländischen Umweltschutzzone, jedoch außerhalb des Küstenmeeres, auf 0,5% gesenkt. Dies entspricht den Anforderungen der Verordnung Nr. 124/2015 über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraftstoffe und den internationalen Verpflichtungen Islands gemäß Anhang VI des MARPOL-Übereinkommens, das Island im Februar 2018 ratifiziert hat.

Schiffe können jedoch weiterhin Schweröl verbrennen, wenn sie mit zugelassenen Emissionsminderungsmethoden die Freisetzung von Schwefeldioxid reduzieren.