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Die italienische Werftgruppe Fincantieri muss sich weiter dem Corona-Virus beugen. Die erzwungene Schließung der Betriebe wird wie von der Regierung gefordert geschlossen und hat sich nun mit Arbeitnehmervertretern auf einige Maßnahmen verständigt.

Obwohl[ds_preview] man bereits alle notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit seiner Mitarbeiter ergriffen habe, wurde nun beschlossen, die Arbeitsniederlegung in allen Produktionsstätten und Büros für Militär- und Kreuzfahrtschiffe zu verlängern, teilte der Konzern mit.

Bislang war die Schließung bis zum 29. März vorgesehen. Nun wird der Shutdown vom 30. März »bis zu dem im Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 22. März angegebenen Datum« weiter verlängert heißt es. Besagtes Dekret sieht eine Schließung aller nicht-strategischer italienischer Unternehmen bis zum 3. April vor.

»Diese Entscheidung wurde in Anbetracht der aktuellen COVID-19-Situation, der Notwendigkeit, dem epidemiologischen Phänomen weiterhin durch strenge und einschneidende Maßnahmen entgegenzuwirken, und der im oben genannten Erlass festgelegten Bestimmungen getroffen«, teilte Fincantieri mit.

Darüber hinaus wurde bekannt, dass die Unternehmensleitung und Vertreter der nationalen Gewerkschaften FIM – FIOM – UILM eine Vereinbarung unterzeichnet haben, um die Kontinuität der Produktion nach der Unterbrechung zu gewährleisten. Sie beinhaltet unter anderem, dass ab dem 30. März und für die gesamte im Dekret vorgesehene Stillstandszeit für alle Beschäftigten ein Antrag gemäß der nationalen Hilfsmaßnahme »Notfall Covid-19« gestellt wird – sprich die Arbeitszeit auf »Null« gesetzt wird. Alternativ können Mitarbeiter ihren Urlaub/bezahlten Jahresurlaub nehmen.

Während dieses Zeitraums sollen alle Wartungs- und Sicherheitsaktivitäten sowie alle  Managementtätigkeiten fortgesetzt werden, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtungen des Unternehmens und zur Durchführung aller Aktivitäten, die der Wiederaufnahme der Produktion vorausgehen, unbedingt erforderlich sind.

Arbeitnehmer, deren verbleibender Urlaub oder Überstunden für den Shutdown nicht ausreichen, können den Angaben zufolge individuell beantragen, dass andere relevante Instrumente (im Jahr 2020 fälliger Urlaub, Stundenkonto, Erholungsurlaub usw.) angewendet werden.