Print Friendly, PDF & Email

Der Ausbau der Offshore-Windenergie soll vorangetrieben werden – möglicherweise mit neuen Anlagen vor den Inseln Borkum und Rügen.

Das[ds_preview] Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat jetzt im Rahmen der Beteiligung zur strategischen Umweltprüfung die Entwürfe zur Eignungsprüfung von einigen Flächen veröffentlicht. Gleichzeitig wird die Öffentlichkeit eingeladen, Stellung zu den Plänen zu den Plänen zu nehmen, die online verfügbar sind.

Ganz aktuell geht es um drei Flächen, die auf Grundlage des Windenergie-auf-See-Gesetzes geprüft wurden. Die Flächen »N-3.7«, »N-3.8« und »O-1.3« seien nach der vorläufigen Prüfung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf See geeignet, heißt es in einem Statement. »Voraussetzung ist, dass bestimmte Maßnahmen, etwa zum Schutz der Meeresumwelt oder der Schifffahrt, umgesetzt werden. Das BSH schlägt entsprechende Maßnahmen, die als Vorgaben vorgeschrieben werden könnten, vor«, so die Behörde weiter.

Die Flächen »N-3.7« und »N-3.8« liegen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, etwa 30 bis 40 km nördlich der Insel Borkum. Die Fläche »O-1.3« in der deutschen AWZ der Ostsee befindet sich etwa 40 km nordöstlich der Insel Rügen. Nach den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2019 des BSH sollen die drei Flächen im Jahr 2021 von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben und versteigert werden. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen.

Für die Öffentlichkeit besteht bis zum 28. Mai die Gelegenheit, zu den veröffentlichten Dokumenten schriftlich Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sollen am 17. Juni in einem Erörterungstermin besprochen werden.