Knapp einen Monat hat es seit dem Vorschlag der schwarz-roten Koalition gedauert, jetzt ist die Anpassung der hart kritisierte Regelung zur Einfuhrumsatzsteuer durch: Bund und Länder gaben grünes Licht.
[ds_preview]Seit langer Zeit kämpfen Wirtschaftsverbände für eine Erleichterung des Erhebungsverfahrens, das sie aus ihrer Sicht gegenüber europäischen Wettbewerbern schlechter stellt. Auch die deutschen Seehäfen setzen sich über den Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) dafür ein. Vor wenigen Wochen war mit einem Vorschlag aus dem Koalitionsausschuss ein Durchbruch gelungen.
Hintergrund
In der EU obliegt es den Mitgliedsstaaten, Vereinfachungen beim Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zuzulassen. Nahezu alle Mitgliedsstaaten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Wird bisher Ware über deutsche Häfen – oder auch Flughäfen – importiert, so muss der Importeur die Steuer auslegen. Erst Monate später erhält er sie im Zuge der Vorsteueranmeldung zurück. Führt ein Importeur die Ladung jedoch über einen ausländischen Hafen ein, etwa in den Niederlanden, so kann er die Einfuhrumsatzsteuer direkt verrechnen und die Liquidität anderweitig nutzen.
Das Verrechnungsmodell kommt in den meisten EU-Staaten zum Einsatz und beinhaltet, dass vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen die bei der Einfuhr aus Drittstaaten fällige Einfuhrumsatzsteuer nicht mehr unmittelbar an den Zoll entrichten, sondern in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden und zugleich in derselben Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer abziehen, so dass es zu keinem Zahlungsfluss kommt. Dies bedeutet, dass den Unternehmen mehr Finanzmittel zur Verfügung stehen (Liquiditätseffekt).
Jetzt kann ein »wichtiger Erfolg« bei der Optimierung des Erhebungsverfahrens zur Einfuhrumsatzsteuer gefeiert werden: Bundestag und Bundesrat haben gestern mit der Verabschiedung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes die so genannte Fristenlösung beschlossen, die bis Anfang kommenden Jahres umgesetzt werden soll. Der ZDS begrüßt diese Entwicklungen in einem Statement »ausdrücklich«.
Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus sagte: »Das bisherige Vorgehen bremst die Konjunktur und bedeutet einen großen Wettbewerbsnachteil für Seehäfen, Flughäfen und Importeure am Standort Deutschland, den wir dringend ausräumen müssen. Die heute beschlossene schnelle Einführung eines Fristenmodells schafft Abhilfe, und wir danken all jenen im Bundestag, den Bundesländern und der Bundesregierung, die ihn ermöglicht haben.«
Zudem hätten die Finanzminister der Länder bereits entschieden, weitere Maßnahmen zu ergreifen. »Wir können nun sorgfältig das in Europa gängige Verrechnungsmodell vorbereiten, das so kurzfristig nicht hätte eingeführt werden können. Die im Unionzollkodex vorgesehene zentrale Zollabwicklung macht das erforderlich«, so Hosseus weiter.
Das jetzt beschlossene Fristenmodell sieht vor, dass die Fälligkeit der Umsatzsteuer für Einfuhren aus EU-Drittstaaten auf den jeweils 26. Tag des Folgemonats der Einfuhr verschoben wird. Auch hieraus ergibt sich ein Liquiditätseffekt für Unternehmen, der laut Beschluss des Koalitionsausschusses bei rund 5 Mrd. € liegt. Laut Gesetzestext strebt die Bundesregierung an, zusammen mit der Zollverwaltung eine Anwendung der Neuregelung bezüglich der Fälligkeiten im Januar 2021 zu erreichen.