In der juristischen Auseinandersetzung um die Geschäftspraktiken in Korea hat der französische LNG- und Tank-Spezialist GTT einen weiteren Teil-Sieg eingefahren.

[ds_preview]Nachdem schon ein hohes Gericht in Seoul die von der Kartellbehörde KFTC verhängte Strafzahlung auf Eis gelegt hatte, entschied nun auch der Oberste Gerichtshof Koreas zugunsten von GTT. Das Urteil wurde bestätigt, die Berufung der KFTC zurückgewiesen.

Nun geht der Ball offenbar zurück zum Gericht in der Hauptstadt: »Infolgedessen kann GTT seine derzeitigen Geschäftspraktiken ohne Änderungen beibehalten, bis eine Entscheidung in der Sache durch das Oberste Gericht von Seoul getroffen wird«, teilte der Konzern heute mit. Dementsprechend erwartet das Unternehmen keine wesentlichen finanziellen oder betrieblichen Auswirkungen, die sich aus der Entscheidung der KFTC ergeben. Abhängig von den Ergebnissen des Berufungsverfahrens wolle man die Auswirkungen auf seine Aktivitäten neu bewerten.

Im Dezember hatte GTT Einspruch gegen den Bescheid der südkoreanischen Wettbewerbsbehörde KFTC eingelegt. Die KFTC wollte erreichen, dass GTT denjenigen koreanischen Werften, die dies beantragen, erlauben muss, »alle oder einen Teil der derzeit in der Technologielizenz enthaltenen technischen Unterstützungsleistungen zu erbringen«.

Weil die bisherigen Praktiken nicht mit den Wettbewerbsrichtlinien übereinstimmen würden, so die Ansicht, wurde eine Strafzahlung von umgerechnet rund 9,5 Mio. € verhängt. Aktuell zahlen Südkoreas führende Werften an GTT eine Lizenzgebühr für die Verwendung ihres Membran-Systems auf LNG-Tanker-Neubauten. GTT betonte in einem Statement nach der Entscheidung, dass die Lizenz für die Technologie und die technische Unterstützung »ein untrennbares Angebot« darstellen und dass jede Trennung für die gesamte LNG-Tankerindustrie nachteilig sein könnte.