Emissions, Emissionen, EU ETS
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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Bußgelder für Verstöße gegen Vorschriften zum Meeresumweltschutz in der Seeschifffahrt erheblich erhöht.[ds_preview]

Die einzelnen Bußgeldsätze wurden zum Teil um ein Vielfaches angehoben, unter anderem für fehlende Einträge in Schiffstagebüchern. Sie sind im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) einsehbar.

Die verschärften, seit 15. März gültigen Bußgeldsätze sollen der besonderen Bedeutung des Meeresumweltschutzes gerecht werden und zur Abschreckung beitragen, teilte das BSH mit. Verstöße werden auf Grundlage der See-Umweltverhaltensverordnung geahndet, die unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), des Ballastwasser- und des Übereinkommens über Bewuchs-Schutzsysteme (AFS-Übereinkommen) umfasst.

Die neuen Bußgeldsätze werden auch zu den im ersten Halbjahr 2022 geplanten bundesweiten Aktionstagen »Gewässer und Umweltschutz« (BAGU) der Wasserschutzpolizeien der Länder und des BSH zur Kontrolle der Einhaltung umweltrechtlicher Bestimmungen im Bereich der Schifffahrt bundesweit angewandt werden.