Emissionen, Abgas, Schiffsemissionen
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Nach der EU will auch Großbritannien die Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) aufnehmen – allerdings in einem eigenen System und erst ab 2026.

Das System, das mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) 2021 in Kraft gesetzt worden war, wird neu gefasst und erweitert. In dem Bemühen, die Gesamtmenge aller Treibhausgase auf »netto Null« zu reduzieren, wird die Schifffahrt künftig mit in das Handelssystem für CO2-Zertifikate aufgenommen.

Ab dem nächsten Jahr müssen alle energieintensiven Branchen ihre Emissionen in dem Maße senken, wie es für das Erreichen der Netto-Null-Ziele erforderlich ist. In der Übergangsphase zwischen 2024 und 2027 werden zusätzliche Zertifikate zur Verfügung gestellt. Unternehmen, die ihre Emissionen erfolgreich reduzieren, können ungenutzte Emissionszertifikate an andere Firmen verkaufen.

ETS soll bis 2026 Wettbewerbsnachteile ausgleichen

Das ETS unterstützt Unternehmen in Sektoren, die in erheblichem Maße mit ausländischer Konkurrenz konfrontiert sind, mit kostenlosen Emissionszertifikaten. Diese werden bis 2026 garantiert, heißt es. Ziel ist es, die Verlagerung der Produktion und der damit verbundenen Emissionen aufgrund unterschiedlicher Regelungen in den Ländern zu verhindern. Dieses Risiko ist als »Carbon Leakage« bekannt.

In der EU muss die Schifffahrt bereits ab 2024 für den CO2-Ausstoß zahlten. Schon in diesem Jahr werden relevante Daten erfasst. Das betrifft zunächst 40% der gemeldeten Emissionen für 2024, ab 2026 wird der Schadstoffausstoß dann zu 100% erfasst. Das gilt uneingeschränkt in allen EU-Gewässern, für Fahrten von/zu EU-Häfen sind es 50%. Zusätzlich wurden auch Methan und Lachgas in die MRV-Verordnung und ab 2026 in das Emissionshandelssystem (ETS) aufgenommen.