ZDS legt 10-Punkte-Plan zur Drohnenabwehr vor

Deutschland muss seine kritische Infrastruktur besser gegen Drohnen schützen. Der ZDS empfiehlt, Seehäfen als Testfelder für neue Sicherheitstechnologie zu verwenden.
Containerterminal Bremerhaven
Containerterminal Bremerhaven (© BAW)

Seehäfen würden sich besonders dafür eignen, integrierte Sicherheitsarchitektur auf die Probe zu stellen, so der Zentralverband Deutscher Seehafenbetriebe (ZDS). Als Testfelder bieten sie alles, was dafür nötig sei. Energieversorgung, Lieferketten, Industrie, ziviler Verkehr und militärische Logistik würden dort auf komplexe Zuständigkeiten treffen: Bund, Länder, Kommunen, Sicherheitsbehörden, Bundeswehr und private Betreiber müssen kommunizieren. Außerdem müssen drei Dimensionen berücksichtigt werden: Schutz in der Luft, oberhalb sowie unterhalb der Wasseroberfläche. Eine Drohnenabwehr, die allein den Luftraum betrachtet, greife deshalb zu kurz. Der ZDS hat daher einen 10-Punkte-Plan zusammengestellt, der eine umfassende Architektur zur Drohnenabwehr umreißt.

„Die jüngsten Vorfälle zeigen: Drohnen erkennen zu können, reicht nicht“, sagte Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer des ZDS. „Entscheidend ist, dass im Ernstfall innerhalb kürzester Zeit klar ist, wer bewertet, wer entscheidet und wer handelt. Seehäfen sind dafür der anspruchsvollste Praxistest: Wenn eine integrierte Drohnenabwehr hier funktioniert, kann sie zur Blaupause für den Schutz kritischer Infrastruktur in ganz Deutschland werden.“

Der ZDS sieht insbesondere drei Handlungsfelder:

  • Erstens: Zuständigkeiten und Reaktionsketten müssen eindeutig sein. Detektion, Lagebewertung, Entscheidung und Abwehr müssen in einem gemeinsamen Lagebild zusammengeführt werden. Dazu braucht es verbindliche Verfahren und staatliche Leitstellen, die im Ernstfall schnell entscheiden können.
  • Zweitens: Drohnenabwehr muss Luft und Wasser gemeinsam denken. Neben Flug- und Überwasserdrohnen müssen auch Unterwasserdrohnen systematisch in Schutzkonzepte, Sensorik und Lagebilder einbezogen werden. Gerade Seehäfen bieten die Möglichkeit, diese integrierte Abwehr praktisch zu erproben.
  • Drittens: Staat und Betreiber brauchen eine klare Arbeitsteilung. Das staatliche Gewaltmonopol muss bei eingriffsintensiven Maßnahmen gewahrt bleiben. Gleichzeitig wird der Staat auf absehbare Zeit nicht sämtliche kritische Infrastruktur jederzeit vollumfänglich schützen können. Betreiber müssen deshalb rechtlich, technisch und finanziell in die Lage versetzt werden, innerhalb klar definierter Grenzen niedrigschwellige Schutz- und Abwehrmaßnahmen selbst zu ergreifen.

„Wir brauchen keine Diskussion darüber, ob Staat oder Wirtschaft für Sicherheit verantwortlich sind“, so Keisinger. „Wir brauchen eine Sicherheitsarchitektur, in der beide ihre Aufgaben kennen und im Ernstfall sofort handlungsfähig sind.“

Der ZDS schlägt deshalb vor, gemeinsam mit Bund, Ländern, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr Pilotregionen in deutschen Seehäfen einzurichten. Dort sollen Technologien, gemeinsame Lagebilder, Zuständigkeitsmodelle und konkrete Einsatzkonzepte unter realen Bedingungen erprobt werden. Was sich dort bewährt, könne anschließend auf Flughäfen, Energieanlagen und andere kritische Infrastrukturen übertragen werden.

Der vollständige 10-Punkte-Plan des ZDS enthält konkrete Vorschläge von klaren Zuständigkeiten und vernetzter Sensorik über staatliche Leitstellen und KI-gestützte Systeme bis zu Pilotregionen und einem Investitionsprogramm für den KRITIS-Schutz. Er ist auf der Website des ZDS einsehbar.

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