Shipbreaking Platform warnt vor Beaching-Werften

In der 16. Aktualisierung der EU-Liste der Schiffsrecyclinganlagen sollen die beiden Werften Shree Ram und YSI Recyclers aufgenommen werden. Beide liegen in Indien und arbeiten nach der sogenannten „Beaching“-Methode: Dabei werden Schiffe statt in einer sicheren Anlage direkt am Strand verschrottet. Die Arbeit gilt als einer der gefährlichsten Jobs der Welt, in der Vergangenheit kam es immer wieder zu schweren Umweltverschmutzungen – erst kürzlich auf einer ebenfalls indischen Werft. Beaching ist in der EU verboten.
Die NGO Shipbreaking Platform nannte den Vorschlag, die Werften offiziell für europäische Standards zuzulassen, „schockierend“. Er sei umso fragwürdiger, weil im selben Zug einer türkischen Werft wegen „wiederholter Sicherheitsmängel“ die Zulassung entzogen werden soll. „Dies stellt eine deutliche Abkehr von früheren Versionen der Liste dar und wirft ernsthafte Fragen zur künftigen Ausrichtung der EU-Schiffsrecycling-Verordnung (EU SRR) auf“, teilte die NGO mit.
Ziel der EU SRR sei es, ein sicheres und umweltverträgliches Schiffsrecycling zu gewährleisten. Die Aufnahme von Beaching-Werften würde die Ziele dieser Verordnung deutlich verfehlen.
„Keine dieser Beaching-Werften dürfte ihren Betrieb an einem Strand in der EU replizieren“, sagte Ingvild Jenssen, Geschäftsführerin der NGO Shipbreaking Platform. „Ihre Aufnahme in die EU-Liste schafft einen höchst problematischen Doppelstandard und untergräbt massiv den eigenen Schiffsrecycling-Sektor der EU.“
Ölkatastrophe auf Abwrackwerft
Jüngste Vorfälle bestärken diese Bedenken. Im Juni 2026 kam es auf der Abwrackwerft Priya Blue zu einem Austritt großer Mengen Schweröl, wodurch weite Teile der Küste von Gujarat verunreinigt wurden. Die Ölverschmutzung war noch in 10 km Entfernung von der Werft sichtbar. „Trotz der Behauptung, es sei sofort reagiert worden, verdeutlicht der Vorfall die grundsätzliche Unfähigkeit, Schadstoffe bei der Zerlegung von Schiffen auf Gezeitenwattflächen wirksam zurückzuhalten“, so die NGO.
Die gemeinnützige Organisation plädiert dafür, die beiden Werften von der Liste zu streichen, da sie kein sicheres und umweltgerechtes Schiffsrecycling gewährleisten würden. Außerdem soll die EU sicherstellen, dass die Verpflichtungen des Basler Übereinkommens zum Handel mit gefährlichen Abfällen eingehalten werden – darunter fällt auch der Export von ausgedienten Schiffen. Ferner soll die Kommission einheitliche Standards für alle gelisteten Anlagen aufwenden – „unabhängig vom Standort“.
„Die EU steht in der Verantwortung sicherzustellen, dass sie keine Umwelt- und Gesundheitsrisiken in Drittstaaten exportiert; daher dürfen die Standards der EU-Schiffsrecyclingverordnung (EU SRR) nicht je nach Standort variieren“, sagte Jenssen. „Für alle Werften auf der EU-Liste müssen dieselben Regeln und Verfahren gelten. Andernfalls sehen sich regelkonforme Werften in der EU weiterhin einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt. Wir fordern die EU auf, schädlichen Praktiken – die auf dem Gebiet der Europäischen Union niemals zulässig wären – einen Riegel vorzuschieben und der Ausnutzung schwächerer Umwelt- und Arbeitsschutzstandards durch die Schifffahrtsindustrie Einhalt zu gebieten.“

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