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Nach ausgiebigen Debatten ist der Weg frei für neue europäische Sicherheitsnormen für Seereisen. Der Rat hat heute entsprechende Richtlinien verabschiedet.

Sie betreffen die Überarbeitung der Sicherheitsvorschriften und ?normen für Fahrgastschiffe, die Digitalisierung der Registr[ds_preview]ierung von Schiffsreisenden und die Schaffung eines klaren Rahmens für die Überprüfung von RoRo-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen. Über die diesbezüglichen Vorschläge war im vergangenen Juni eine informelle Einigung mit dem Europäischen Parlament erzielt worden.

Simson, Estland
Estlands Ministerin für Wirtschaft und Infrastruktur Kadri Simson (Foto: Regierung Estland)

»Diese neuen Vorschriften erhöhen die Sicherheit von Reisenden auf unseren Meeren. Aber sie vereinfachen und beschleunigen auch die Verfahren für die Reedereien, unter anderem durch die Digitalisierung, und das ist eine gute Nachricht für die Unternehmen und unsere Wirtschaft insgesamt«, erklärte die estnische Ministerin für Wirtschaft und Infrastruktur Kadri Simson. »Ich danke dem maltesischen Vorsitz und dem Europäischen Parlament, die bei diesen Dossiers ganze Arbeit geleistet haben.«

Die »allgemeine« Richtlinie über Sicherheitsvorschriften und ?normen für Fahrgastschiffe enthält äußerst detaillierte Bestimmungen für die Sicherheit von Fahrgastschiffen in der EU; diese Bestimmungen gelten für Schiffe im Inlandverkehr. In der Richtlinie sind genaue technische Anforderungen für die Schiffe, etwa für den Bau, die Stabilität und den Brandschutz, festgelegt. Die Richtlinie über die Registrierung von Personen an Bord von Fahrgastschiffen schreibt vor, dass die Reedereien diese Registrierung digitalisieren müssen, damit Such- und Rettungsdienste bei einem Unfall die genaue Anzahl der Fahrgäste und weitere Informationen sofort abrufen können. Die dritte Richtlinie – eine überarbeitete Regelung für die Überprüfung von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen – beseitigt Überschneidungen und schließt Regelungslücken, die dadurch entstanden waren, dass die Mitgliedstaaten bei der Überprüfung dieser Schiffe unterschiedliche Ansätze verfolgt haben.

Staaten haben zwei Jahre Zeit für Umsetzung

Die drei Richtlinien seien Teil einer umfassenden Aktualisierung der Sicherheitsvorschriften für Fahrgastschiffe, die zum Ziel habe, die Sicherheit bei Seereisen zu erhöhen und gleichzeitig die geltenden Bestimmungen zu vereinfachen und die Verwaltungskosten zu senken, heißt es in einer Mitteilung der EU.

Mit der heutigen abschließenden Abstimmung hat der Rat das Verfahren in erster Lesung für alle drei Dossiers abgeschlossen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament fand bereits am 4. Oktober statt. Die Richtlinien sollen im November von beiden Institutionen unterzeichnet und einige Wochen später im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Sie treten 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft, und die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.