Print Friendly, PDF & Email

Singapur hatte bereits angekündigt, die Nutzung von Open-Loop-Scrubbern in den Hoheitsgewässern nicht zu erlauben. Nun ist klar, wie die Anforderungen für die Entsorgung genau aussehen.

In einem aktuellen Schreiben der[ds_preview] Hafenbehörde heißt es: »Die Maritime and Port Authority of Singapore (MPA) möchte die Schifffahrtsgemeinde darüber informieren, dass die von Schiffen erzeugten Abgasreinigungsrückstände nach den Vorschriften der Singapore Environmental Public Health (Toxic Industry Waste) als Toxic Industrial Waste (TIW) eingestuft sind.«

Gemäß den Singapurer Environmental Public Health (Toxic Industrial Waste) Regulations müsse der so eingestufte Giftmüll von zugelassenen Toxic Industrial Waste Collectors (TIWCs) gesammelt und verwaltet werden.

Schiffe, die Abgasreinigungsrückstände in Singapur entsorgen wollen, müssen ein lizenziertes TIWC mit der die Sammlung und Entsorgung dieser Rückstände beauftragen. TIWCs können die Rückstände entweder »in verpackter Form« oder »in Bulk« direkt auf Lkw oder auf von der MPA-zugelassene Hafenfahrzeuge entladen werden. Den Service gibt es damit für Schiffe am Liegeplatz sowie für Schiffe die auf Ankerplätzen außerhalb liegen.  Über ihre Website informiert die MPA auch über die verfügbaren Lizenzunternehmen.

Die Debatte um Open-Loop-Scrubber ist bereits aufgeheizt. China hat in einigen seiner Küstengewässer und Flüsse die Einleitung von Scrubber-Abwasser vorsichtshalber verboten, auch der Bunker-Hub Fujairah will den Klärschlamm nicht im Wasser haben. Die EU strebt eine internationale Regelung auf IMO-Ebene an. Dagegen führt die Branchenorganisation Clean Shipping Alliance immer wieder Studien ins Feld, die die angebliche Unbedenklichkeit der Einleitung des aus dem Abgas gewaschenen Schwefels ins Meer belegen sollen.