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Die EU will die Effizienz im Verkehrssektor steigern, indem dem Unternehmen erleichtert wird, Behörden Informationen in digitaler Form zu übermitteln. Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Verwendung elektronischer Frachtbeförderungsinformationen bei allen Verkehrsträgern soll her.

»Dieser Vorschlag stellt einen wesentlichen Fortschritt bei der Digitalisierung des Verkehrs dar. Er führt zur Einsparung von Zeit und Geld und er ist gut für die Umwelt«, sagt
Razvan Cuc, rumänischer Verkehrsminister und Präsident des Rates

Alle einschlägigen Behörden sollen verpflichtet werden, »auf zertifizierten Plattformen elektronisch bereitgestellte Informationen zu akzeptieren, wenn die Unternehmen sich für die Verwendung eines solchen Formats für die Bereitstellung von Informationen als Nachweis der Erfüllung rechtlicher Anforderungen entscheiden«. Die Unternehmen können jedoch auch weiterhin die Informationen in Papierform vorzulegen, wenn sie dies vorziehen.

In einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Inkrafttreten der neuen Regeln wird die Kommission gemeinsame technische Spezifikationen festlegen, um die Interoperabilität der verschiedenen für den Austausch von Frachtbeförderungsinformationen verwendeten IT-Systeme und -Lösungen sicherzustellen. Mit diesen Spezifikationen werden auch gemeinsame Verfahren und detaillierte Regeln für den Zugang der Behörden zu diesen Informationen und deren Verarbeitung durch die Behörden festgelegt, um dafür zu sorgen, dass die Regeln einheitlich angewendet werden.

Vielzahl unterschiedlicher, nicht interoperabler IT-Systeme

Derzeit verwenden die meisten Frachtbeförderungsunternehmen und andere Akteure des Verkehrsgewerbes Unterlagen in Papierform. Haupthindernis für die breitere Verwendung digitaler Frachtbeförderungsunterlagen sei die geringe und uneinheitliche Akzeptanz digitaler Unterlagen seitens der einzelnen Behörden, heißt es. Es gebe keinen kohärenten Rechtsrahmen, und für den Informationsaustausch werde eine Vielzahl unterschiedlicher, nicht interoperabler IT-Systeme verwendet.

Der Rat hat eine Reihe von Präzisierungen in den von der Kommission erstellten Text eingebracht, etwa in Bezug auf den Anwendungsbereich, die Anforderungen und die Zuständigkeiten aller Beteiligten. Er hat die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten vereinfacht und den Übergangszeitraum von vier auf sechs Jahre verlängert.

Die Kommission hat den Vorschlag im Mai 2018 im Rahmen des dritten Pakets »Europa in Bewegung« vorgestellt. Mit dem heute gebilligten Text hat der Rat seinen Standpunkt für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament festgelegt. Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament müssen dem endgültigen Text zustimmen.