Port of Ningbo-Zhoushan
Foto: Port of Ningbo-Zhoushan
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Chinas IMO-2020-Implementierungsplan wirft Fragen für Schiffe mit Open-Loop-Scrubbern auf. In chinesischen Gewässern dürfen sie praktisch nicht genutzt werden.

»Global Fuel Oil Sulphur Limitation Order Implementation Plan« heißt das chinesische Regelwerk, das die Umsetzung der IMO-2020-Verordnung regelt. Zusätzlich zum Verbot de[ds_preview]r Verwendung von Kraftstoff mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,50% m/m (Massenanteil) in chinesischen Hoheitsgewässern (und von Kraftstoff mehr als 0,10% m/m Schwefel in Flüssen und den Gewässern von Hainan), verbietet der chinesische Plan 2020 mit Wirkung vom 1. März 2020 auch die Einfahrt von Schiffen in seine Gewässer, Kraftstoff mit einem Schwefelgehalt von mehr als 0,50% zum Eigenverbrauch mitführen, sieht aber einen Ausnahmemechanismus für Schiffe vor, die mit konformen Scrubbern ausgestattet sind.

Die Anwaltskanzlei Holland & Knight warnt nun, der Plan 2020 schaffe potenzielle neue Probleme bei der Einhaltung der Vorschriften für Schiffe, die Abgasreinigungssysteme (EGCS), in Gewässern innerhalb von 12 Meilen vor der chinesischen Küste betreiben und Waschwasser einleiten.

Der »Plan 2020« verbietet die Einleitung von Waschwasser aus Scrubbern in die Gewässer Chinas, was effektiv auf ein Verbot der Verwendung von Abgaswäschern hinausläuft

Ab dem 1. März müssen Schiffe ohne Scrubber, die nicht konformen Brennstoff mitführen, bei der Einfahrt in chinesische Gewässer den »Guide to Port State Supervision on Contingency Measures for Solving Non-Compliant Fuel« (MEPC.1/Circ. 881) der IMO einhalten und entweder Maßnahmen zum Entladen des nicht konformen Brennstoffs ergreifen oder die Erlaubnis der zuständigen Hafenstaatkontrollbehörde einholen, den nicht konformen Brennstoff an Bord zu behalten, während sie sich in chinesischen Gewässern befinden.

Der »Plan 2020« verbietet jedoch auch die Einleitung von Waschwasser aus Scrubbern in die Gewässer Chinas, was effektiv auf ein Verbot der Verwendung von Abgaswäschern in chinesischen Gewässern hinausläuft, es sei denn, das EGCS kann Waschwasser zur Einleitung außerhalb der chinesischen Gewässer oder zur Entsorgung auf andere Weise zurückhalten. Dies wird in erster Linie Schiffe mit offenen Systemen (Open Loop) betreffen, die aktiv Waschwasser einleiten, das den Grenzwerten der MARPOL-Anlage VI für den pH-Wert und bestimmte Verbindungen und Trübungen unterliegt, und kann auch geschlossene und hybride EGCS betreffen, die ebenfalls bestimmte Einleitungen erzeugen.

Abschalten, umschalten?

»Obwohl die Erfahrungen mit der Umsetzung und die noch ausstehenden Details in China weitere Anhaltspunkte liefern werden, geht man derzeit davon aus, dass Schiffe, die MARPOL-konforme Wäscher verwenden, die Richtlinien in chinesischen Gewässern erfüllen können, indem sie ihre Wäscher in chinesischen Küstengewässern abschalten und von Kraftstoff mit höherem Schwefelgehalt, das während des Betriebs der Wäscher verwendet werden kann (3,5% Schwefel), auf Kraftstoff mit niedrigem Schwefelgehalt (max. 0,50$) umstellen«, so Holland & Knight.

»Es würde den Betrieb von Schiffen, die Scrubber verwenden, erheblich stören, wenn sie den höher schwefelhaltigen Brennstoff, den sie für ihre Durchfahrt auf offener See verwenden dürfen, abladen müssten.«

Der chinesische Plan 2020 werfe außerdem die Frage auf, was Schiffe, die Open-Loop-Wäscher verwenden, in Bezug auf das nicht konforme Heizöl tun müssen, das an Bord mitgeführt wird, wenn die Wäscher außerhalb der chinesischen Küstengewässer in Betrieb sind. »Es scheint, dass ab dem 1. März Schiffe, die jede Art von Scrubbern verwenden, mindestens verpflichtet sind, der zuständigen Hafenstaatkontrollbehörde ein Schreiben vorzulegen, in dem sie sich verpflichten, den 3,5-prozentigen Schiffskraftstoff an Bord nicht zu verwenden, solange sie sich in chinesischen Gewässern befinden, und die Erlaubnis dieser Behörde einzuholen, den nicht konformen Kraftstoff an Bord zu behalten, solange sie sich in chinesischen Gewässern befinden«, so die Rechtsexperten.

Die chinesischen Vorgaben böten jedoch keine spezifische Anleitung für ein »akzeptables Verfahren« in diesem Punkt, und es bleibe unklar, welche Maßnahmen ein Schiffsbetreiber, der Abgaswäscher verwendet, ergreifen sollte, wenn die Genehmigung für die Mitnahme von nicht konformem Kraftstoff nicht rechtzeitig von den zuständigen Behörden eingeholt werden kann. »Es würde den Betrieb von Schiffen, die Scrubber verwenden, erheblich stören, wenn sie den höher schwefelhaltigen Brennstoff, den sie für ihre Durchfahrt auf offener See verwenden dürfen, abladen müssten«, meinen die Anwälte.

»Da der 1. März bereits da ist, bleiben Fragen offen, wie der Plan 2020 genau durchgesetzt werden soll. Schiffe, die Wäscher benutzen und planen, chinesische Häfen anzulaufen, müssen den Plan 2020 kennen und sollten sich vor der Einfahrt in chinesische Gewässer beraten lassen, wie sie die neuen Regeln einhalten sollen«, heißt es.