Turbine installation at North Sea wind farm Deutsche Bucht
Foto: Northland Deutsche Bucht
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Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, bis 2040 Offshore-Windkraftwerke in Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 40 Gigawatt zu realisieren. Die Branche begrüßt das, kritisiert aber das Ausschreibungssystem, das letztlich die Umsetzung von Projekten gefährde.

[ds_preview]Die Küstenländer und der Bund haben Mitte Mai gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern vereinbart, die Kapazitäten der Offshore-Windenergie bis 2030 auf 20 Gigawatt auszubauen. Speziell geht es um weitere Flächenausweisungen bis Ende des Jahres, eine Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes noch im ersten Halbjahr sowie um den naturverträglichen Einsatz der leistungsstarken 525-kV-Kabeltechnologie und wichtige Ausbaumeilensteine.

Dazu legte das Bundeswirtschaftsministerium nun einen ersten Referentenentwurf zur Anpassung des Wind-See-Gesetzes vor. Dieser enthält neben der Erhöhung des Ausbauziels auf 20 GW bis 2030 auch eine Zielstellung für 2040. Demnach soll bis 2040 eine Kapazität von 40 GW an Offshore-Windkapazität installiert werden.

»Bedeutet für die Bieter weitere Finanzierungsrisiken«

»Wir begrüßen, dass es nun auch eine längerfristige Planung gibt. Damit erhalten alle Akteure Planungssicherheit. Wir brauchen hohe Kapazitäten für mehr Klimaschutz und Innovationen in Deutschland”, sagte Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung Offshore-Windenergie.

Allerdings kritisiert die Branche die im Gesetzesentwurf enthaltene Regelung zum zukünftigen Ausschreibungssystem. Demnach müssen bei mehreren 0-Cent Geboten zukünftig weitere Zahlungen der Bieter abgegeben werden. »Das bedeutet für die Bieter weitere Finanzierungsrisiken und senkt damit auch die Realisierungswahrscheinlichkeit der Projekte«, so Wagner. Hier müsse der Gestzesentwurf »dringend nachgebessert« werden.

Wichtig sei, dass sichere Refinanzierungsbedingungen für die zukünftigen Ausschreibungen gefunden würden, denn Offshore-Windparks seien durch hohe Investitionssummen geprägt. Daher müssten die Projekte wirtschaftlich kalkuliert werden können.

WAB fordert Differenzverträge

Auch das Windenergie-Netzwerk WAB unterstützt die lang erwartete Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums für langfristige Rahmenbedingungen für Offshore-Wind. Der Verband befüchtet aber ebenfalls, dass der im Entwurf enthaltene Vorschlag für ein neues Ausschreibungsmodell für Offshore-Wind-Projekte die »Ausnutzung des Energiepotenzials auf dem Meer stark verlangsamen könnte«.

Erst kürzlich hatten sich die Offshore-Wind-Verbände BWO und WAB gemeinsam für die Einführung von Differenzverträgen als Ausschreibungsmodell für Offshore-Windprojekte eingesetzt. Die mit Differenzverträgen einhergehenden stabilen Investitionsbedingungen würden den heimischen Mittelstand stärken, gleichzeitig würden die Stromkunden entlastet.

»Das im Gesetzentwurf enthaltene 40-Gigawatt-Ziel für 2040 – idealerweise kombiniert mit der umgehenden Ausschreibung des zugesagten Sonderbeitrags – würde Investitionssicherheit zurückbringen und der heimischen Windindustrie mit ihrem Erfahrungshintergrund einen neuen Anlauf ermöglichen«, sagt WAB-Geschäftsführerin Heike Winkler. »Ohne die umgehende Ausschreibung der sonst ungenutzten Netzanschlusskapazitäten werden unnötig innovative Unternehmen und zukunftsorientierte Arbeitsplätze gefährdet«, fügt sie hinzu.

Flexibilität wichtig

Ein weiterer positiver Aspekt des Gesetzentwurfs könnte die Flexibilität des 20 Gigawatt-Ziels für 2030 werden, das künftig übererfüllt werden darf. Diese Flexibilität ist nach Einschätzung der des WAB wichtig, um Klimaschutzpotenziale wie die Windkraft auf See zu nutzen und besonders in der herausfordernden aktuellen Krisenphase für Beschäftigung und Wertschöpfung zu sorgen. »Die ›Bremer Erklärung‹ aus dem vergangenen Jahr, die ein Offshore-Wind-Ziel von 35 Gigawatt bis 2035 fordert, bietet hierfür eine sinnvolle Orientierung«, so der Verband.

Für die Erfüllung des neuen 2040-er Ziels ist es aus Sicht des WAB entscheidend, dass die erhöhten Ausbauvolumina umgehend umgesetzt werden und die Investitionssicherheit wiederhergestellt wird. »Differenzerträge erhöhen die Realisierungswahrscheinlichkeit von ›bezuschlagten‹ Geboten. In anderen europäischen Märkten führen Differenzverträge bereits zu steigenden Investitionen bei zunehmendem Wettbewerb«, heißt es.