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Anpassung und Flexibilität: Der Internationale Seegerichtshof (ITLOS) mit Sitz in Hamburg hat mit Singapur erstmals die Voraussetzungen für externe Sitzungen geschaffen.

In einer virtuellen Zeremonie unterzeichneten heute[ds_preview] Richter Jin-Hyun Paik, Präsident des Internationalen Seegerichtshofs, und Singapurs Innen- und Rechtsminister K. Shanmugam ein Musterabkommen, in dem die Bedingungen festgelegt werden, unter denen die Regierung Singapurs sich bereit erklärt, »dem Gerichtshof oder einer seiner Kammern die geeigneten Einrichtungen für einen Sitz oder eine sonstige Ausübung seiner Aufgaben in Singapur zur Verfügung zu stellen«.

Bereits im August 2015 hatten sich der Gerichtshof und das Justizministerium von Singapur dafür ausgesprochen, dass der südostasiatische Stadtstaat ein potenzieller Gerichtsort für Verfahren vor dem Strafgerichtshof oder einer Sonderkammer wird. Seither wurde verhandelt.

Artikel 1 Absatz 2 des Statuts des ITLOS legt den Sitz des Gerichts in Hamburg fest. Nach Absatz 3 desselben Artikels kann das Gericht an einem anderen Ort tagen und seine Aufgaben wahrnehmen, wann immer es dies für wünschenswert hält. Der Mustervertrag ermöglicht es dem Gericht oder einer seiner Kammern, die letztgenannte Bestimmung umzusetzen.

»Beweis für Bereitschaft, sich schnell an die sich ständig ändernden Zeiten anzupassen«

Präsident Paik erklärte, die proaktive Haltung des Tribunals, solche Abkommen zu schließen, sei ein Beweis für seine Fähigkeit und Bereitschaft, sich schnell an die sich ständig ändernden Zeiten anzupassen und gleichzeitig einen flexiblen Mechanismus zur Beilegung von Seerechtsstreitigkeiten anzubieten. Die aktuelle COVID-19-Pandemie veranlasse das Tribunal dazu, innovativ zu sein und Methoden unter Einsatz moderner Technologie zu erforschen, die es ihm ermöglichen würden, trotz weitreichenden restriktiven Maßnahmen, die weltweit ergriffen wurden, effektiv zu arbeiten.

Singapur ist das erste Land, das über ein Musterabkommen für Verfahren vor dem Strafgerichtshof oder einer Kammer des Strafgerichtshofs verfügt, die ausserhalb des Sitzes des Strafgerichtshofs stattfinden.

Der Internationale Seegerichtshof (International Tribunal for the Law of the Sea) ist ein unabhängiges Rechtsprechungsorgan, das durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (UNCLOS) eingesetzt wurde, um Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des UNCLOS zu verhandeln. Singapur wurde am 17. November 1994 Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen. Gegenwärtig gibt es 168 Vertragsparteien des SRÜ, zu denen 167 Staaten und die Europäische Union gehören.