Die Richter Kamga, Caracciolo, Infante Caffi, Duan (v.l.) und Brown, die per Video-Link aus Jamaika zugeschaltet wurde (Foto: ITLOS)
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Der in Hamburg ansässige Internationale Seegerichtshof (ITLOS) bekommt neue Richter. Die Vereidigung fand unter besonderen »Corona-Bedingungen« statt.

[ds_preview]In einer öffentlichen Zeremonie wurden jetzt María Teresa Infante Caffi aus Chile, Jielong Duan aus China, Kathy-Ann Brown aus Jamaika, Ida Caracciolo aus Italien und Maurice Kamga aus Kamerun als Mitglieder des Tribunals der Vereinten Nationen vereidigt. Die fünf Richter wurden auf der dreißigsten Tagung der Vertragsstaaten des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen für eine Amtszeit von neun Jahren, beginnend am 1. Oktober, gewählt.

ITLOS Seegerichtshof

Bevor sie ihr Amt antreten, müssen die neu gewählten Richter eine feierliche Erklärung abgeben, dass sie ihre Befugnisse unparteiisch und gewissenhaft ausüben werden. Die Erklärungen wurden heute in einer Sitzung des Gerichtshofs während einer hybriden Zeremonie abgegeben, bei der fünfzehn Richter im Gerichtssaal anwesend waren und sechs per Videokonferenz teilnahmen.

Der Internationale Seegerichtshof (International Tribunal for the Law of the Sea) ist ein unabhängiges Rechtsprechungsorgan, das durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 (UNCLOS) eingesetzt wurde, um Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung des UNCLOS zu verhandeln. Gegenwärtig gibt es 168 Vertragsparteien des SRÜ, zu denen 167 Staaten und die Europäische Union gehören.

Die Corona-Pandemie macht natürlich auch vor der Arbeit des Seegerichtshof nicht Halt. Entsprechend musste bei der Vereidigung unter anderem auch auf Video-Schalten zurückgegriffen werden. Sitzungen und Verhandlungen finden traditionell am Sitz in Hamburg statt. Allerdings wurden mittlerweile die Voraussetzungen geschaffen, auch externe Sitzungen abzuhalten. Ein entsprechende Übereinkunft wurde im Sommer mit Singapur erzielt.

Die Wahlen für ein Drittel der Richter finden alle drei Jahre statt. Sie werden von den Vertragsstaaten in geheimer Abstimmung für eine Amtszeit von neun Jahren mit Option auf Wiederwahl gewählt. Das Statut verlangt, dass eine »gerechte geographische Verteilung« gewährleistet ist und dass die wichtigsten Rechtssysteme der Welt vertreten sind.