Im juristischen Streit um das Geschäftsgebaren in Korea hat der französische LNG-Konzern GTT einen Teilerfolg erzielt.
[ds_preview]Im Dezember hatte GTT Einspruch gegen den Bescheid der südkoreanischen Wettbewerbsbehörde KFTC eingelegt. Die Franzosen wollten eine Aussetzung der Entscheidung vor dem Seoul High Court erreichen.
Wie der Konzern jetzt bestätigte, hat das Oberste Gericht in Seoul dem Antrag stattgegeben. Die KFTC wollte erreichen, dass GTT denjenigen koreanischen Werften, die dies beantragen, erlauben muss, »alle oder einen Teil der derzeit in der Technologielizenz enthaltenen technischen Unterstützungsleistungen zu erbringen«.
Weil die bisherigen Praktiken nicht mit den Wettbewerbsrichtlinien übereinstimmen würden, so die Ansicht, wurde eine Strafzahlung von umgerechnet rund 9,5 Mio. € verhängt. Aktuell zahlen Südkoreas führende Werften an GTT eine Lizenzgebühr für die Verwendung ihres Membran-Systems auf LNG-Tanker-Neubauten. GTT betonte in einem Statement nach der Entscheidung, dass die Lizenz für die Technologie und die technische Unterstützung »ein untrennbares Angebot« darstellen und dass jede Trennung für die gesamte LNG-Tankerindustrie nachteilig sein könnte.
Nun heißt es, »diese für GTT günstige Entscheidung wird derzeit vom Obersten Gerichtshof Koreas überprüft, da die KFTC am 14. Januar 2020 dagegen Berufung eingelegt hat.«