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Angesichts neuer finanzpolitischer Regulierungen der Europäischen Union dürften sich auch die rechtlichen Vorgaben für Schiffsbewertungen deutlich wandeln. Die Hamburger Initiative für das Verfahren »Long Term Asset Value« will für Aufklärung sorgen

Seit dem Jahr 2009 fördert der in Hamburg ansässige LTAV e.V. das sogenannte Lon[ds_preview]g Term Asset Value (LTAV), ein seinerzeit neu entwickeltes Schiffsbewertungsverfahren auf Basis eines Discounted-Cash-Flow-Modells (DCF). Es war als Ergänzung zu den bisherigen Bewertungsverfahren aufgesetzt werden. Der LTAV »kann und soll« nach Ansicht der Initiatoren nicht die üblichen Verfahren ersetzen, mit denen der Wert eines Schiffes bei funktionierenden Märkten nach den Richtlinien der Schiffsbeleihungsbanken sowie gesetzlichen Vorgaben ermittelt wird.

Es handelt sich dabei vielmehr um eine von Marktstörungen unabhängige, am langfristigen und nachhaltigen Ertragspotential eines Schiffes orientierte Bewertungsgrundlage. Als Basis hierzu dienen das Barwertverfahren beziehungsweise das DCF-Verfahren – angepasst an die Erfordernisse der Schiffsbewertung. Bei der Entwicklung wurden »konservative, nachhaltige und statistisch belegbare sowie transparente« Ansätze gewählt, um die Volatilität der Schifffahrtsmärkte angemessen zu berücksichtigen.

Aber der Verein beschäftigt sich auch mit dem legislativen und verwaltungstechnischen Geschehen rund um die Schiffsbewertung im Allgemeinen. Und hier drohen durch neue EU-Vorschriften gravierende Veränderungen, heißt es jetzt. So hat die Europäische Bankenaufsicht (EBA) Mitte Juni 2019 neue Vorschriften für die Kreditvergabe und -überwachung angekündigt und erarbeitet. Ziel dieser neuen Regelung ist die Verbesserung der Kreditqualitäten in den Banken und damit die Verhinderung von neuen Bankenkrisen.

EU-Bankenaufsicht im Fokus

Hierzu hat die EBA ihre Anforderungen an Schiffsbewertungen präzisiert und vorhandene Interpretations- und Handlungsspielräume eingeengt. Diese neuen Vorschriften wurden im Mai 2020 in Kraft gesetzt und müssen ab dem 30. Juni 2021 bei neuen Kreditverträgen berücksichtigt werden, ab dem 30. Juni 2022 bei Anpassungen bei bestehenden Kreditverträgen. Bis spätestens zum 30. Juni 2024 müssen diese Vorgaben dann bei bei allen Kreditverträgen umgesetzt sein.

Zukünftig werden die von Banken benötigten Schiffsbewertungen wesentlich umfangreicher sein. So müssen zum Beispiel die Schätzungen des Schiffswertes klar und transparent hergeleitet und dokumentiert werden. Weiterhin müssen die Schiffsbewerter unter anderem eine detaillierte Beschreibung sowie eine Einschätzung zur Qualität und zum Erhaltungszustand des Schiffes vornehmen. Zusätzlich müssen die Schiffsbewerter auch qualifizierte Aussagen zur gegenwärtigen Marktsituation des zu bewertenden Schiffes treffen. Hinzu kommt, dass die Banken stärker als in der Vergangenheit prüfen müssen, ob das zu finanzierende Schiff alle Sicherheits- und Umweltvorschriften einhält.

Online-Veranstaltung

Nach Ansicht des Vereins sind dies genügend Gründe, um sich intensiv mit den neuen Vorgaben zu beschäftigen. Daher wurde ein gesondertes Webinar angesetzt, das am 13. April, um 10 Uhr über die Plattform »Teams« stattfinden wird. Dabei soll es neben einem allgemeinen Update zum LTAV-Verfahren zwei weitere Vorträge geben, die sich mit den Auswirkungen des aktuellen Booms im Chartermarkt für Containerschiffe sowie mit den steigenden Anforderungen an die technischen Kenntnisse von S&P-Bewertern beschäftigen werden.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Der LTAV e.V. bittet um Anmeldung per E-Mail (info@schiffsmakler.de). Die Einwahldaten werden dann rechtzeitig übermittelt.