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in der Debatte um die EU-Schiffsrecycling-Regulierung drängen die europäischen Reeder erneut auf eine Ausweitung der umstrittenen »EU-Liste«. Unterstützung erhalten sie aus dem Parlament. Ein Abkommen mit Indien müsse her.

[ds_preview]Gemeinsam mit den EU-Parlamentsabgeordneten Jens Gieseke (EVP) und Søren Gade – dem Vorsitzenden der Indien-Delegation (Renew) hatte der Verband europäischer Reeder ECSA eine Gesprächsrunde mit Industrievertretern und NGOs zum EU-Rechtsrahmen für Schiffsrecycling organisiert. Angesichts der scharfen Bestimmungen herrscht nach wie vor großer Unmut in der Schifffahrt über die Politik aus Brüssel.

Dorsman, ECSA
Martin Dorsman (Foto: ECSA)

»Alle Interessengruppen müssen zusammenarbeiten, um die EU-Liste auf unkomplizierte Weise zu erweitern«, sagte Gieseke, der eine »Win-Win-Situation« für die Industrie, die Recycler, die Arbeiter und die Umwelt beschrieb. »Es ist in unserem gemeinsamen Interesse, dass Werften, die alle notwendigen Anforderungen erfüllen, auf der EU-Liste stehen und somit berechtigt sind, europäische Schiffe zu recyceln«, so der EVP-Abgeordnete.

Martin Dorsman, Generalsekretär von ECSA, betonte, dass der Zugang von EU-Reedern zu Recycling-Anlagen außerhalb der EU oder der OECD nicht durch irgendwelche EU-Maßnahmen eingeschränkt werden sollte: »Es ist eine Illusion zu glauben, dass alle Schiffe unter EU-Kontrolle oder EU-Flagge in Europa recycelt werden können. Die rasche Ratifizierung der Hongkong-Konvention ist dringend erforderlich.«

Man freue sich auf eine weitere Zusammenarbeit mit den EU-Institutionen. Laut Dorsman ist eine Folgeveranstaltung geplant, um eine Bestandsaufnahme der Fortschritte des Dossiers zu machen und den Beitrag der Schifffahrtsindustrie zu diskutieren.

Søren Gade sagte: »Die EU sollte die enormen Fortschritte anerkennen, die in einigen Schiffsrecyclinganlagen in Indien in Bezug auf Umweltschutz und Arbeitsbedingungen gemacht wurden. Die EU sollte den globalen Recyclingmarkt und höhere Umweltstandards international unterstützen, anstatt den offenen Handel zu untergraben.«

Eine künftige Erweiterung der EU-Liste der zugelassenen Anlagen sei notwendig, »und ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und Indien ist eine Voraussetzung dafür.« Die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission sollten umgehend handeln, damit die Verhandlungen zwischen der EU und Indien so bald wie möglich beginnen können.

Hong Kong Convention

Die »Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships« soll sicherstellen, dass von Schiffen beim Recycling nach Erreichen des Endes ihrer Betriebsdauer keine unnötigen Risiken für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt ausgehen. Das Übereinkommen wurde im Jahr 2009 verabschiedet, ist aber noch nicht in Kraft getreten. Die Regelungen des Übereinkommens betreffen: den Entwurf, den Bau, den Betrieb und die Vorbereitung von Schiffen, um ein sicheres und umweltverträgliches Recycling zu ermöglichen, ohne die Sicherheit und die Betriebseffizienz von Schiffen zu beeinträchtigen; den sicheren und umweltverträglichen Betrieb von Schiffsrecyclingwerften; und die Einrichtung eines geeigneten Durchsetzungsmechanismus für das Schiffsrecycling, der Zertifizierungs- und Meldepflichten umfasst.

Europäische Schiffsrecycling-Verordnung

Die EU-Verordnung gilt für Schiffe mit mindestens 500 BRZ, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates fahren, und für Schiffe, die die EU anlaufen und die Flagge eines Nicht-EU-Mitgliedstaates führen. Die Verordnung ist größtenteils an das IMO-Übereinkommen angeglichen, verlangt aber vor allem die Erstellung einer Liste von zugelassenen Schiffsrecyclinganlagen (die »EU-Liste«). EU-Schiffe können nur in einer Anlage auf der EU-Liste recycelt werden. Solche Anlagen müssen die Anforderungen der EU an Konstruktion, Bau und Betrieb erfüllen und können sich auch außerhalb der EU befinden. Anlagen, die sich innerhalb der EU befinden, müssen bei der Europäischen Kommission einen Antrag auf Aufnahme in die Liste stellen. Anträge gibt es von vier Standorten in China sowie 20 in Indien, zwei in den USA und 13 in der Türkei. Bisher sind aus dem »Nicht-EU-Ausland« acht türkische Werften sowie eine in den USA in die Liste aufgenommen worden.