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Morgen tritt das neue Gesetz zum Lohnsteuereinbehalt für deutsche Seeleute in Kraft. Neu ist vor allem die Anwendbarkeit auf alle unter EU/EWR-Flagge fahrenden Schiffe mit deutschem Registereintrag.

[ds_preview]Der Gesetz verlängert die ursprünglich auf sechs Jahre befistete Regelung zum Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt. Lohnsteuer für die Seeleute muss durch die Reedereien zwar angemeldet, aber nicht an das Finanzamt abgeführt werden. Für die Reeder entfällt damit ein Teil der Personalkosten und es soll es für sie attraktiver machen, in Deutschland einkommensteuerpflichtige Seeleute zu beschäftigen. Darüber hinaus wird der Lohnsteuereinbehalt auf Schiffe unter Flagge eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie auf Schiffe unter Flagge eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, ausgedehnt, soweit in diesen Fällen wegen des Inlandsbezugs Lohnsteuer zu erheben ist.

Das heißt beispielsweise, dass auch Reeder mit Schiffen unter portugiesischer Flagge nun den Lohnsteuereinbehalt für in Deutschland steuerpflichtige Seeleute geltend machen können. Dies gilt entsprechend auch für Crewmanager. »Wir freuen uns, dass nun auch deutsche Reeder, die Schiffe unter einer Flagge der Europäischen Gemeinschaft betreiben, von den neuen Regelungen profitieren können«, heißt es in einer Stellungnahme der portugiesischen Flaggenverwaltung Euromar. »Die Ausweitung auf EU/EWR-Flaggen ist nun vollständig europarechtskonform und ein wichtiger Beitrag zu einer attraktiveren maritimen Aus- und Weiterbildung in Europa.«

Mit der Verlängerung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt will die Bundesregierung den Wettbewerbsnachteil der unter der Flagge eines EU-Landes fahrenden Schiffe, auf denen in Deutschland einkommensteuerpflichtige Seeleute beschäftigt werden, reduzieren. Durch die Verlängerung des Lohnsteuereinbehalts ließen sich »schiffsbezogen konkret Entlastungen bei den Personalkosten erreichen, die es den Arbeitgebern mit Blick auf die Beschäftigungsmöglichkeiten erlauben, einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung des seemännischen Know-hows in Deutschland zu leisten«, heißt es zur Begründung der Novelle. Das Gesetz wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt morgen in Kraft.