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Damit der Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland voranschreiten kann, hat das BSH weitere Flächen für Ausbau der Offshore-Windenergie vorgeschlagen.[ds_preview]

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute das Verfahren zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans eingeleitet. In einem Vorentwurf werden Flächen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie vorgeschlagen.

Der Flächenentwicklungsplan legt unter anderem die Flächen und Netzanbindungen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie fest. Grundlage der heute eingeleiteten Fortschreibung ist der Raumordnungsplan 2021 für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee und Ostsee. Dieser ist am 01.09.2021 nach umfassender Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in Kraft getreten.

Der Raumordnungsplan weist Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergie auf See aus. Der Vorentwurf stellt die auf diesen Gebieten beabsichtigten Festlegungen für Flächen und die darauf jeweils voraussichtlich zu installierende Leistung dar.

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans wird auch eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Als Grundlage hierfür wird ein Entwurf des Untersuchungsrahmens veröffentlicht. Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18.01.2022 zu den Entwurfsdokumenten äußern und diese am 26.01.2022 in einem Anhörungstermin (Online-Konferenz) erörtern.