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Die im Frühjahr dieses Jahrs gestarteten wasserschutzpolizeilichen Kontrollwochen der Küstenländer, die Maritime Safety Days, sind mit »sehr guten Ergebnissen« abgeschlossen worden.

Bei den Maritime Safety Days kontrollierten die Beamten der Wasserschutzpolizeien der Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern seit Anfang Mai dieses Jahrs im Küstenbereich, den Binnengewässern und in den Häfen Fracht- und Fahrgastschiffe sowie eine große Anzahl von Sportbooten.[ds_preview]

Dabei wurden insgesamt über 250 Verstöße gegen internationale und nationale schifffahrtsrechtliche Vorschriften festgestellt, wie die Polizei jetzt mitteilte. Die Kontrollwochen im September, in denen die Frachtschifffahrt wurde, beendeten die diesjährige Kontrollsaison.

Es wurden demnach insgesamt 294 Frachtschiffe, darunter Container-, Schüttgut- und Tankschiffe schifffahrtspolizeilich überprüft. Auch ein Schwergut-Frachter wurde einer Kontrolle unterzogen. Im Ergebnis wurden eine Strafanzeige und 30 Ordnungswidrigkeiten aufgenommen sowie ca. 13.500 € an Sicherheitsleistungen ausgesprochen.

Kontrollen bei »Maritime Safety Days«

Die »Maritime Safety Days« stehen für verstärkte präventive Kontrollen der Freizeitschifffahrt und der gewerblichen Schifffahrt. Die regelmäßige Kontrolle der gewerblichen Schifffahrt sowie der Sportboote ist im Rahmen gesetzlicher Vorgaben reguläre Aufgabe der Wasserschutzpolizei der jeweiligen Bundesländer. Durch die Überprüfung der technischen Ausstattung von Sportbooten, der Schiffe und der Fahrtauglichkeit der Schiffsführer soll die Sicherheit und Leichtigkeit im Schiff- und Sportbootverkehr durchgesetzt werden.

»Beispielhaft« für die Kontrollen der Frachtschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern stehen nach Angaben der Polizei zwei Schiffskontrollen in Stralsund und Sassnitz: Am 18. September führten die Beamten der Wasserschutzpolizeiinspektion Stralsund eine standardisierte Seeschiffskontrolle bezüglich der Einhaltung der internationalen MARPOL-Vorschriften auf einem unter der Flagge von Zypern fahrenden Frachtschiffes durch. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass fünf Kubikmeter der im Schiffsbetrieb anfallenden Kraftstoffrückstände, sogenannter Sludge, in einem nicht dafür zugelassenen Tank gelagert worden sind. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Stralsund wurden von den Verantwortlichen im Schiffsbetrieb Sicherheitsleistungen in einer Gesamthöhe von 13.699 € genommen. Ein Strafverfahren aufgrund des unerlaubten Umgangs mit Abfällen gem. § 326 StGB wurde eröffnet.

Im Hafen Mukran-Port wurde ein unter der Flagge Antigua-Barbados fahrendes Frachtschiff kontrolliert. Dabei fiel auf, dass die technischen Einrichtungen zum Umpumpen von Bilgenöl nicht den Vorschriften entsprachen. Weiterhin wurden fehlerhafte Eintragungen im Öltagebuch festgestellt. Eintragungen bezüglich der Betriebsstoffe sind internationale Vorschrift, um nachvollziehen zu können, wo Ölreste aus dem Schiffsbetrieb verblieben sind.

Gegen einen verantwortlichen polnischen Ingenieur wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen der Seeumweltverhaltensverordnung eröffnet und in Absprache mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.444,75 € erhoben.