Öl, Umweltverstoß, Oil Spill, Meeresverschmutzung
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Die EU gleicht ihre Richtlinie zur Meeresverschmutzung an internationale Standards an. Verantwortliche für illegale Einleitungen von Schadstoffen sollen mit »abschreckenden, wirksamen und angemessenen« Sanktionen belegt werden.

Um eine sicherere und sauberere Schifffahrt in der EU zu gewährleisten, haben die Verhandlungsführer der Ratspräsidentschaft und des Europäischen Parlaments eine vorläufige Einigung über eine überarbeitete Richtlinie zur Meeresverschmutzung durch Schiffe erzielt, die Teil des Legislativpakets »Sicherheit im Seeverkehr« ist. [ds_preview]

Der Vorschlag ist Teil des Pakets zur Sicherheit im Seeverkehr, das die Kommission am 1. Juni 2023 vorgelegt hat. Die fünf Legislativvorschläge, darunter die Vorschläge zur Untersuchung von Seeunfällen, zur Einhaltung der Flaggenstaatpflichten, zur Hafenstaatkontrolle und zur Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), zielen darauf ab, die EU-Vorschriften zur Seeverkehrssicherheit zu modernisieren und die Wasserverschmutzung durch Schiffe zu verringern.

»Die heutigen EU-Vorschriften funktionieren nicht, weil sie von den Mitgliedstaaten nur unzureichend angewandt werden. Illegale Einleitungen müssen wirksam aufgedeckt und die Strafen so hoch angesetzt werden, dass sie wirklich abschreckend wirken«, hatte der zuständige EU-Berichterstatter Marian-Jean Marinescu (Rumänien) im November 2023 zu dem Vorhaben erklärt.

»Die Meere und Ozeane sind unser gemeinsames Gut. Mit diesen neuen Vorschriften wird die EU in Sachen saubere Schifffahrt eine Vorreiterrolle einnehmen. Wir haben einen Kompromiss gefunden, der für sauberere Meere in Europa sorgt und gleichzeitig gleiche Wettbewerbsbedingungen für eine dynamische Schifffahrtsindustrie schafft«, sagt Paul Van Tigchelt, belgischer Vizepremierminister und Minister für Justiz und Nordsee.

Richtlinie soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Seeverkehrssektor schaffen

Mit der überarbeiteten Richtlinie zur Meeresverschmutzung werden internationale Standards in das EU-Recht aufgenommen, um sicherzustellen, dass die für illegale Einleitungen von Schadstoffen Verantwortlichen mit »abschreckenden, wirksamen und angemessenen« Sanktionen belegt werden. So will man die Sicherheit im Seeverkehr verbessern und die Meeresumwelt besser vor Verschmutzung durch Schiffe schützen. Durch die Anpassung der EU-Vorschriften an die internationalen Normen sollen außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen für den Seeverkehrssektor geschaffen werden. Zudem sollen Umsetzung und Durchsetzung durch eine verstärkte Kooperation zwischen den europäischen und nationalen Behörden verbessert werden.

Hauptziele der überarbeiteten Richtlinie:

  • Ausweitung des Geltungsbereichs der derzeitigen Richtlinie auf illegale Einleitungen von Schadstoffen in verpackter Form, Abwässern, Abfällen sowie eingeleiteten Gewässern und Rückständen
  • Schaffung eines verstärkten Rechtsrahmens für Sanktionen und deren wirksame Anwendung, der es den nationalen Behörden ermöglicht, eine abschreckende und kohärente Verhängung von Sanktionen für Verschmutzungsereignisse durch Schiffe in allen europäischen Meeren zu gewährleisten
  • die verwaltungsrechtlichen Sanktionen von den strafrechtlichen Sanktionen zu trennen, die im neuen Entwurf der Richtlinie über Umweltstraftaten vorgesehen sind.
    Schlüsselelemente der neuen Rechtsvorschriften

Der allgemeine Tenor des Kommissionsvorschlags wurde von den Mitgesetzgebern beibehalten. Die vorläufige Einigung enthält jedoch mehrere Änderungen, um im Interesse des Schutzes der Meeresumwelt für Klarheit und Kohärenz mit den internationalen Vorschriften und Verfahren, insbesondere denen des internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), zu sorgen.

Trennung von Straf- und Verwaltungsrechtlichen Sanktionen bei Meeresverschmutzung

In Anbetracht der unterschiedlichen Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten wird in der vorläufigen Einigung auch deutlicher darauf hingewiesen, dass es sich bei den betreffenden Rechtsvorschriften nur um verwaltungsrechtliche Sanktionen handelt, so dass eine klare Trennlinie zwischen dem Anwendungsbereich dieser Richtlinie und dem des neuen Gesetzentwurfs über Umweltstraftaten gezogen wird.

Schließlich wurde die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Überprüfung und Meldung von Verschmutzungsereignissen nach Angaben des Europäischen Rates »flexibel gehandhabt, um einen übermäßigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden und den unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten in Bezug auf geografische Lage, Ressourcen und Fähigkeiten Rechnung zu tragen«.

Die vorläufige Einigung muss von beiden Mitgesetzgebern vor der förmlichen Verabschiedung des Rechtsakts durch das Europäische Parlament und den Rat genehmigt werden. Die Mitgliedstaaten haben nach Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie zur Meeresverschmutzung 30 Monate Zeit, um deren Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.