Meeresverschmutzung,EU, Schiffe
Das Einleiten von Abwasser ins Meer gefährdet die Umwelt. © Aco Marine
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Nach dem Willen der EU-Parlamentarier sollen Schiffe künftig nicht nur bei Ölverunreinigungen zur Kasse gebeten werden, sondern auch für jede andere Meeresverschmutzung.

Die EU-Abgeordneten des Ausschusses für Transport und Tourismus haben für eine Aktualisierung der EU-Vorschriften zur Verhinderung von Verschmutzungen votiert. Sie empfehlen drastische Geldstrafen, wenn Abwasser oder Abfälle einschließlich Scrubber-Rückständen einfach ins Meer entsorgt werden. [ds_preview]

Die von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) bereits entwickelten internationalen Standards zur Verhinderung illegaler Einleitungen sollen Teil des EU-Rechts werden und damit leichter durchsetzbar sein.

Schiffseigner soll für Meeresverschmutzung haften

Die Abgeordneten fordern zudem, dass Schiffseigner für Umweltschäden haften, wenn die Besatzung nicht zur Verantwortung gezogen werden kann oder nicht in der Lage ist, die Strafe zu zahlen.

Derzeit decken die EU-Vorschriften nur Öl-Verschmutzungen ab. Mit »CleanSeaNet« besteht ein europäisches satellitengestütztes System zur Erkennung von illegalen Einleitungen. Dieses System soll jetzt ausgeweitet werden. Außerdem soll der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessert und mindestens die Hälfte aller Meldungen (50%) unmittelbar und zeitnah vor Ort überprüft werden müssten, um zu verhindern, dass sich illegale Einleitungen ausbreiten.

»Die heutigen EU-Vorschriften funktionieren nicht, weil sie von den Mitgliedstaaten nur unzureichend angewandt werden. Illegale Einleitungen müssen wirksam aufgedeckt und die Strafen so hoch angesetzt werden, dass sie wirklich abschreckend wirken«, sagt der EU-Berichterstatter Marian-Jean Marinescu (Rumänien).

Die Überarbeitung der Richtlinie über die Meeresverschmutzung durch Schiffe ist Teil des Maßnahmenpakets (Maritime Safety Package), das die Kommission im Juni vorgelegt hatte. Die neuen Vorschriften konzentrieren sich auf Bußgelder für die von Schiffen verursachte Verschmutzung, während strafrechtliche Sanktionen in einer separaten Rechtsvorschrift geregelt werden sollen.