NOK Nord-Ostsee-Kanal
© Frank Behling
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Die nautischen Vereine in Kiel und Brunsbüttel berichten von einem drastischen Anstieg der Passagen durch den Nord-Ostsee-Kanal. Grund sei die Aussetzung von Befahrungsabgaben die verlängert oder dauerhaft werden solle.

[ds_preview]In einem Brief an den zuständigen Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann bedanken sich die am Nord-Ostsee-Kanal angesiedelten nautischen Vereine für die Pausierung der Abgaben als Reaktion auf die Verkehrseinbrüche wegen der Corona-Pandemie. Per Verordnung waren die Befahrungsabgaben vom 21. Juli 2020 an ausgesetzt worden. Allerdings gilt die Maßnahme nur zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2020.

Die Vereine in Kiel und Brunsbüttel erklären nun, man könne nach Rückmeldungen aus der maritimen Wirtschaft am NOK feststellen, »dass diese Maßnahme weit mehr als nur den erhofften Effekt erzeugt hat«. Die Durchgangszahlen der internationalen Schifffahrt insbesondere im größten Tonnage-Segment seien »drastisch gestiegen«. Es sei damit zu rechnen, dass die Verkehrszahlen der entsprechenden Monate im Vorjahr 2019 sogar übertroffen würden, obwohl die entscheidenden Bunkerpreise weiterhin auf einem extrem niedrigen Niveau verblieben

»Insbesondere die Dienstleister im und am Nord-Ostsee-Kanal konnten damit wieder auskömm liche Einnahmen erwirtschaften und alle staatlichen Unterstützungsprogramme konnten unmit telbareingestellt werden. Es lässt sich vermuten, dass der betriebswirtschaft liche Verlust im Haushalt nach dem Verzicht auf die Befahrungsabgabe durch den volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen ausgeglichen wird«, heißt es.

Daher schlagen die Autoren vor, vor dem Ablauf der Befristung ihre subjektiven Eindrücke durch offiziell erhobene Verkehrszahlen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung untersuchen zu lassen. Es müsse außerdem untersucht werden, ob die geplante Aufhebung der Streichung der Befahrungsabgabe zum 01. Januar 2021 nicht »den genau gegenteiligen Effekt« verursache. Sie fürchten, dass der NOK dann angesichts niedriger Bunkerpreise wie auch Passagezeitverlängerungen auf Grund diverser baulicher Maßnahmen durch den resultierenden »Kostenanstieg zwischen 30 und 60 %« in gleichem Maße wieder verliert.

»Es erscheint uns aus heutiger Sicht zwingend erforderlich, dass entweder die Befristung in der Verordnung deutlich, mindestens aber für den gesamten Zeitraum der erheblichen baulichen Maßnahmen, verlängert wird oder besser, angesichts der vorliegenden Auswertung der Wirkkraft auf die Erhebung der Abgabe, die ohneh in auf keiner anderen deutschen Seeschifffahrtsstraße zur Geltung kommt, dauerhaft verzichtet wird«, heißt es.