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Schiffstagebücher auf Seeschiffen unter deutscher Flagge können ab sofort auch elektronisch geführt werden.[ds_preview]

Die zuständige Behörde BG Verkehr bestätigte jetzt, dass die Software eines Herstellers für ein E-Seetagebuch zugelassen wurde. Auch digitale Marpol-Tagebücher können ab sofort genehmigt werden.

Flagge Tagebuch Schifstagebuch
© BG Verkehr/ Bubenzer

Mit der Maßnahme soll der zunehmenden Digitalisierung auf Schiffen Rechnung getragen werden. Wurden die auch Logbücher genannten Aufzeichnungen bisher traditionell in Papierform geführt, wächst die Nachfrage nach digitalen Angeboten.

Reeder von Schiffen unter deutscher Flagge können die zugelassene Software nun einsetzen. Die Deutsche Flagge erwartet in Kürze auch von anderen Herstellern Zulassungsanträge.

Man setze »bewusst auf die beiden internationalen technischen Vorgaben ISO 21745 und die IMO-Entschließung MEPC.312(74) – es gibt also keine deutschen Sonderstandards«. Die Zulassung erfolgt durch die BG Verkehr/Dienststelle Schiffssicherheit, die technische Prüfung übernimmt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) oder eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft.

Mit dem neuen Zulassungsverfahren sei die gesamte Bandbreite von Tagebüchern auch in digitaler Form möglich heißt es. Dazu zählen Schiffstagebücher mit dem Brückenbuch als Nebenbuch, – Maschinentagebücher mit dem Peil- und dem Manöverbruch als Nebenbüchern, MARPOL-Tagebücher im Umweltschutzbereich mit dem Öltage-, dem Ladungs- und dem Mülltagebuch als die wichtigsten Tagebücher und medizinische Tagebücher (Krankentagebuch, Betäubungsmittelbuch).

Zusätzlich können Reedereien bei Bedarf auch eine schiffsbezogene Zulassung von MARPOL-Tagebüchern bei der BG Verkehr beantragen.