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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) treibt die Planungen für neue Offshore-Windparks voran und startet die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des »Flächenentwicklungsplans«.[ds_preview]

Die Behörde hat heute den Entwurf des Flächenentwicklungsplans und die Umweltberichte für Nordsee und Ostsee veröffentlicht. Der Plan dient als Grundlage für den zukünftigen Ausbau der Windenergie auf See sowie der zugehörigen Netzanbindungen. »Er setzt bereits jetzt die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Ausbauziele für die Windenergie auf See um«, heißt es aus dem BSH.

Mit dem Entwurf sollen bis zum Jahr 2038 Flächen mit einer geplanten Leistung von insgesamt 60 GW festgelegt werden. Bis zum Jahr 2030 plant der Gesetzgeber in der WindSeeG-Novelle einen Ausbau auf mindestens 30 GW. Bis zum Jahr 2035 soll diese Leistung mindestens bei 40 GW liegen. Das langfristige Ausbauziel bis zum Jahr 2045 soll nunmehr mindestens 70 GW betragen.

»Vertrauen und Planungssicherheit«

»Wir wollen den Ausbau der Windenergie auf See schnell und systematisch voranbringen. Dieses vorausschauende Handeln ist wichtig für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Es schafft Vertrauen und Planungssicherheit«, sagte Nico Nolte, Leiter der Abteilung Ordnung des Meeres des BSH.

Nachdem in den vergangenen Monaten bereits mit dem Vorentwurf, dem erweiterten Vorentwurf und den entsprechenden Konsultationen, die sich auch auf technische Festlegungen bezogen, eine Beteiligung aller interessierten Stellen und Akteure stattgefunden hat, wurde aus der Gesamtschau der Beiträge ein Entwurf des Flächenentwicklungsplans erstellt. Er bildet die Grundlage für die zentrale Voruntersuchung und die Ausschreibung von Flächen in wettbewerblichen Verfahren. Der Entwurf des Flächenentwicklungsplans und die Umweltberichte sind auf der Internetseite des BSH (www.bsh.de) abrufbar.

Behörden können bis zum 1. August zu den Dokumenten Stellung nehmen. Die Öffentlichkeit kann dies bis zum 1. September tun. Für den 15. September ist zusätzlich ein Online-Termin zur Diskussion der Stellungnahmen vorgesehen. Anfang 2023 soll der Flächenentwicklungsplan in Kraft treten.