DP World, London Gateway, Gruppenfreistellung
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Nach dem Ende der Gruppenfreistellung auf dem Gebiet der EU folgt auch Großbritannien, bekanntlich nicht mehr Teil der Union. 

Geht es nach der britischen Wettbewerbsbehörde CMA (Competition and Markets Authority), wird die bislang gewährte Freistellung für die Schifffahrt nicht mehr verlängert. [ds_preview]

Damit entfällt, wie auch innerhalb der EU, die Möglichkeit für Linienreedereien, unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb des Wettbewerbsrechts miteinander zu kooperieren, heißt Konsortien zu bilden. Aktuell ist es dies erlaubt, wenn der gemeinsame Marktanteil unter der Marke von 30% bleibt.

Die CMA hatte vor ihrer Entscheidung die Kunden der Reedereien –  Häfen, Verlader und Berufsverbände konsultiert. Gruppenfreistellungen wurden in der Vergangenheit gewährt, wenn es als wahrscheinlich galt, dass die fraglichen Vereinbarungen weder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen noch den Beteiligten einen Wettbewerbsvorteil durch einen bestimmten Marktanteil verschaffen.

Die Gruppenfreistellungsverordnung für Linienschifffahrtskonsortien (GVO) wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2009 eingeführt. Sie wurde Ende 2020, als das Vereinigte Königreich die EU verließ, in britisches Recht übernommen und läuft im April dieses Jahres aus. Die EU hatte bereits im Vorjahr angekündigt, diese Ausnahmeregelung wieder aufheben zu wollen.

Gruppenfreistellung bringt für Kunden keine Vorteile

Wie schon auf europäischer Ebene ergab die Befragung auch in Großbritannien, dass gerade die verladenden und umschlagenden Unternehmen eher Nachteile durch die GVO sehen. Vor allem Kosten und Qualität wurden als Argumente ins Feld geführt. Gerade Spediteure oder auch Terminal-Betreibern sehen sich ihrer Ansicht nach mit einer zu großen Verhandlungsmacht der Linienreeder konfrontiert.

Außerdem laufen viele Liniendienste mit Start oder Ziel auf der Insel außerdem EU-Häfen als Teil ihres Gesamtnetzes an, wo es ohnehin keine GVO mehr gebe. Eine Insellösung in Großbritannien habe damit ohnehin nur noch einen begrenzten Wert, heißt es. Statt automatisch eine Gruppenfreistellung zu erhalten, müssen die Reedereien künftig selbst einschätzen, ob ein geplantes Konsortium mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.