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Hat der Ärger in der Wirtschaft nun endlich ein Ende? Die deutschen Landesfinanzminister wollen die Einführung eines Verrechnungsmodells zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer vorantreiben.

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel teilte heute nach der Sitzung den aus seiner Sicht »Erfolg« mit: Auf langjähriges Betreiben der Hansestadt habe sich heute die Finanzministerkonferenz der Länder einstimmig verständigt, die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer weiter voranzutreiben.[ds_preview]

Ziel ist es, das Verfahren endlich substantiell zu verschlanken, zu optimieren und damit Wettbewerbsnachteile insbesondere des Hamburger Hafens, aber auch anderer Logistikdrehkreuze in Deutschland abzubauen, heißt es. Das bisherige Verfahren, in dem die Einfuhrumsatzsteuer zunächst beim Zoll gezahlt werden muss und erst später auf Antrag im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet werden kann, würde dadurch der Vergangenheit angehören, so zumindest der Plan.

Das Bundesministerium der Finanzen soll nun sämtliche erforderlichen Maßnahmen und Gesetzesanpassungen benennen, die notwendig sind, um mit den Arbeiten zur Einführung des Verrechnungsmodells beginnen zu können.

»Beharrlicher Einsatz«

Erst gestern hatte etwa die Hafenwirtschaft die Politiker vor deren Sitzung erneut und zum wiederholten Male zu mehr Engagement gedrängt. »Das deutsche Steuersystem für Importe aus Übersee ist teurer, komplizierter und bürokratischer als in fast allen anderen Ländern der Zollunion. Es belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und macht den Standort Deutschland unattraktiv für Neuansiedlungen, zum Beispiel von Handelshäusern, Speditionen und Logistikunternehmen«, hieß es vom Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe«.

Der SPD-Politiker Dressel spricht heute von einem »beharrlichen Einsatz für die Hamburger Hafenwirtschaft und die deutsche Logistikwirtschaft«, der nun Früchte trage.

»Mit unserem heutigen Beschluss setzen wir bei der Einfuhrumsatzsteuer ein klares Signal für mehr Bürokratieabbau und ein neues verschlanktes Verfahren«, so der Senator. Mit der Ende 2020 umgesetzten »ausgedehnten Fristenlösung« habe man seinerzeit bereits einen ersten Teilerfolg erzielt – »nicht mehr, aber noch nicht weniger«. In vielen Fällen wurde damit die von der Wirtschaft vielfach kritisierte notwendige Zwischenfinanzierung der Einfuhrumsatzsteuer teilweise beseitigt und Unternehmen insbesondere in der Corona-Krise kurzfristig zu Liquidität verholfen. Aber: Eine Untersuchung des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) ergab bereits im März 2023, dass diese Fristverlängerung den bestehenden Wettbewerbsnachteil nicht aufhebt. Das DMZ empfahl deshalb ebenfalls die Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard.

Es sei ihm aber immer um grundlegende substantielle Änderungen des Verfahrens und damit den Abbau von Wettbewerbsnachteilen gegangen – insbesondere gegenüber Rotterdam. Dort werde sogar offensiv mit dem deutschen Wettbewerbsnachteil für den eigenen Standort Werbung gemacht. »Insofern freue ich mich, dass sich unser stetiges Bohren auszahlt und sich mit dem Entschluss zur Einführung des Verrechnungsmodells der Start zur weiteren Stärkung des Logistikstandorts Deutschland und des Hamburger Hafens gelungen ist. Es sind noch viele Schritte dafür zu gehen, wir bleiben dran«, sagte Dressel.