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© Marinha Portuguesa
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Als Reaktion auf Brände an Bord von RoRo- Schiffen hat die Klassifikationsgesellschaft ABS ihre Anforderungen für den Umgang mit Elektrofahrzeugen aktualisiert.[ds_preview]

Der jüngste Fall dürfte vielen noch sher präsent sein: der Brand und Untergang des Autofrachters »Felicity Ace«, der auf dem Weg von Europa in die USA im Atlantik havarierte. Die Klärung der Brandursache dürfte nicht mehr möglich sein – das Schiff liegt in 3.000 m Tiefe am Meeresgrund – klar ist aber, dass die in der Fahrzeugladung befindlichen Elektrofahrzeuge zumindest die Löscharbeiten erschwerten, wenn nicht unmöglich machten.

Die Klassifikationsgesellschaft ABS hat auf Fälle wie diesen nun mit einer Aktualisierung der Vorschriften für Elektrofahrzeuge an Bord reagiert. Das ist das Ergebnis von mehr als einem Jahr Arbeit mit führenden Branchenexperten, darunter auch RoRo-Betreibern. Zu diesen Anforderungen gehören zusätzliche Feuermelde-, Alarm- und Brandbekämpfungseinrichtungen sowie Bestimmungen für das Aufladen von Fahrzeugen.

Betroffen sind Schiffe, die Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge sowie batterieelektrische Fahrzeuge transportieren. Wenn Elektrofahrzeuge im gleichen Laderaum wie kraftstoffbetriebene Fahrzeuge befördert werden, sind für Elektrofahrzeuge ausgewiesene Bereiche zuzuweisen und entsprechend zu kennzeichnen. Wenn es nicht möglich ist, Elektrofahrzeuge in einem ausgewiesenen Bereich zu stauen, sind die Vorschriften dieses Unterabschnitts 5C-10-4/7 auf den gesamten Laderaum anzuwenden.

In Frachtbereichen, die für die Beförderung von Elektrofahrzeugen vorgesehen sind, ist ein Videoüberwachungssystem zu installieren, das das Brandmeldesystem ergänzt. Das Videobild muss auf der Kommandobrücke oder in der Brandschutzleitstelle sofort abgespielt werden können, um den Brandherd zu identifizieren.

Zudem sind mindestens zwei tragbare Wärmebildgeräte bereitzustellen und in der Feuerwehrausrüstung zu verstauen, damit sie von der Besatzung bei Kontrollgängen im RoRo-Laderaum verwendet werden können.

Für den ausgewiesenen Bereich im Ro-Ro-Laderaum, in dem sich Elektrofahrzeuge befinden, ist ein fest installiertes Druckwassersprühsystem vorzusehen. Zusätzlich sind zwei weitere Sätze von Brandschutzausrüstungen für Ro-Ro-Laderäume vorzusehen, die für die Beförderung von Elektrofahrzeugen bestimmt sind. Sie sind an einem leicht zugänglichen Ort in der Nähe des vorgesehenen RoRo-Laderaums zu lagern.

Elektrische Ausrüstung, Verkabelung und Steckdosen, die zur Stromversorgung von Elektrofahrzeugen verwendet werden, müssen von einem zertifizierten sicheren Typ für die Verwendung in einer explosionsgefährdeten Umgebung sein. Elektrische Kabel, die zum Aufladen von Elektrofahrzeugen verwendet werden, müssen in geeigneter Weise geschützt sein.

ABS ist damit nach eigenen Angaben die erste Klassifizierungsorganisation, die ihre Vorschriften an die besonderen Herausforderungen anpasst, die sich aus der zunehmenden Anzahl von batteriebetriebenen Fahrzeugen ergeben, die auf See transportiert werden.

»Obwohl die jüngsten Vorfälle keine ABS-zertifizierten Schiffe betroffen haben, verändert sich die Art der auf allen RoRo-Schiffen beförderten Fahrzeuge und stellt die gesamte Branche vor neue Herausforderungen, denen wir uns stellen wollen. Durch die Aktualisierung unserer Regeln als Reaktion auf das sich entwickelnde Risiko, das von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen ausgeht, und die besonderen Probleme, die diese Art von Fahrzeugen für Autotransporter mit sich bringen, bringen wir die Sache der Sicherheit auf See voran und führen unsere 160 Jahre alte Mission fort«, sagte Patrick Ryan, ABS Senior Vice President, Global Engineering and Technology.

Die aktualisierten Anforderungen treten für neu gebaute Schiffe am 1. Juli 2022 in Kraft.