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Trotz massiver Kritik aus der Spediteurs- und Hafenbranche können die Containerlinien weiter auf die Gruppenfreistellung der EU setzen.

Wie[ds_preview] das World Shipping Council (WSC), der Zusammenschluss von Linienreedereien, die gemeinsam über 90 % des internationalen Containerhandels ausmachen, jetzt mitteilte, hat die Europäische Kommission den im November vorgelegten Verordnungsentwurf jetzt verabschiedet.

Demnach wird die Gruppenfreistellung für Vessel Sharing Agreements unverändert bis zum 25. April 2024 verlängert. »Diese Verordnung bietet Sicherheit nach dem europäischen Wettbewerbsrecht für Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Schiffen, die einen Marktanteil von bis zu 30% betreffen«, teilte das World Shipping Council mit. Die Organisation »lobte« die Kommission dafür, dass sie die Bedeutung und den Wert der Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien weiterhin anerkennt, nachdem sie eine ausführliche Evaluierung durchgeführt hat. Dazu gehörte auch eine umfassende Konsultation der Interessenvertreter.

Nicht alle sind dieser Meinung. Zuletzt hatten sich Verlader, Spediteure und Häfendienstleister angesichts der Marktmacht der Linienreedereien deutlich negativ geäußert. Die Kritik an der Gruppenfreistellung richtet sich unter anderem an die verminderte Transparenz für Kunden. Auch die OECD hatte vor einiger Zeit gefordert, die Ausnahme nicht zu verlängern – und damit eine breite Ablehnung in der Schifffahrt ausgelöst.

Zur Begründung der Entscheidung argumentiert die Kommission, die Gruppenfreistellungsverordnung für Konsortien führe zu Effizienzgewinnen für Reedereien, die die Kapazität der Schiffe besser nutzen und mehr Verbindungen anbieten könnten. Dies trage auch zu niedrigeren Preisen und einer besseren Qualität der Dienstleistungen für die Verbraucher bei.

John Butler, CEO des World Shipping Council freute sich über die fortdauernde »Unterstützung für die gemeinsame Nutzung von Schiffen, »die ein wesentliches Betriebsinstrument der Reedereien sind, um den Kunden bessere Dienstleistungen zu geringeren Kosten und mit einer verbesserten Umweltleistung zu bieten«. Man solle den Wert dieses Instruments für kleinere Reedereien und Handelsrouten mit geringerem Aufkommen nicht unterschätzen.

Scharfe Kritik vom ZDS

Aus der Hafenwirtschaft kommt auch nun umgehend Kritik. So nennt der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) die EU-Entscheidung »mangelhaft begründet«. Der Beschluss der Kommission lasse die Marktentwicklungen der vergangenen zehn Jahre unberücksichtigt, verzerre den Wettbewerb weiter und werde langfristig den Verbrauchern schaden. Die Auswirkungen auf die Hinterlandverkehre fänden keine Beachtung, heißt es in einem Statement.

»Aus Sicht des ZDS kommt diese Entscheidung, die sich bereits vor der Coronavirus-Krise abgezeichnet hatte, zwar nicht überraschend, ist aber falsch. Sie räumt schiffszentrierten Logistikunternehmen ausdrücklich Sonderprivilegien gegenüber hafen- und speditionszentrierten Logistikunternehmen ein«, teilte der Verband mit. Die Regelung schließe nicht explizit aus, dass Absprachen auch für Terminaldienstleistungen und nicht nur für die Auslastung von Schiffen getroffen werden könnten. »Eine entsprechende Anpassung der GVO wurde vom ZDS und von diversen europäischen Hafen-, Verlader- und Spediteursverbänden gefordert, von der Kommission aber ignoriert«, moniert der Verband.