Print Friendly, PDF & Email

Die europäischen Häfen und Terminalbetreiber warnen vor einer zu groben EU-Regulierung für die Landstrom-Versorgung.[ds_preview]

Die Kritik ist nicht wirklich neu, schon länger sprechen sich die Häfen gegen eine möglicherweise drohende Pflicht für eine lückenlose Landstrom-Versorgung aus. Durch aktuelle Entwicklungen bei der EU haben sich die »European Sea Ports Organisation« (Espo) und die »Federation of European Private Port Companies and Terminals (Feport) – die 1.225 Mitglieder vertritt– , nun aber mit einer erneuten Klarstellung an die Öffentlichkeit gewandt.

Die Onshore-Stromversorgung (OPS), also Landstrom, sei zwar eine der Technologien, die zur Verringerung der Treibhausgasemissionen am Liegeplatz beitragen können. Man sei sich jedoch einig, »dass die Vorschläge für eine Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) und die Regulierung FuelEU Maritime den Einsatz von Landstrom dort ermöglichen sollten, wo er am sinnvollsten ist«, heißt es in einer Mitteilung.

3x2 Landstromanlage Kiel Foto PORT OF KIEL
© Seehafen Kiel GmbH

Beide Organisationen betonen die Notwendigkeit eines ehrgeizigen Einsatzes von OPS als Mittel zur Verringerung der schädlichen Emissionen von Stickoxiden, Schwefeloxiden und Feinstaub durch Schiffe. Artikel 9 des AFIR-Vorschlags der Kommission könnte ihrer Ansicht nach aber dazu führen, dass der gesamte Hafen über eine entsprechende Infrastruktur verfügen muss, wenn er mehr als eine bestimmte Anzahl von Anläufen von Container- oder Fahrgastschiffen verzeichnet. »Dies würde erhebliche zusätzliche öffentliche Investitionen für den Einsatz von OPS im Vergleich zu einem gezielteren Ansatz erfordern«, so Espo und Feport. Es sei »unwahrscheinlich«, dass diese Investitionen im Verhältnis zu den möglichen Emissionsreduzierungen kosteneffizient sind.

Die Verbände schlagen stattdessen einen Ansatz vor, der sich auf den Einsatz von OPS pro Standort (beispielsweise Liegeplätze oder Terminals) im Hafen und nicht pro Hafen konzentriert. Dies würde sicherstellen, dass Landstrom dort eingesetzt wird, wo es ökologisch und wirtschaftlich am sinnvollsten ist, während die etablierten Rollen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Hafenakteure beibehalten werden.

»Um eine Verschwendung von begrenzter Zeit und öffentlichen Mitteln zu vermeiden, sollte der rechtliche Rahmen auf europäischer Ebene sicherstellen, dass OPS an den Stellen im Hafen eingesetzt wird, an denen jede Anlage eine maximale Emissionsreduzierung pro investiertem Euro erbringt«, meinen die Hafen-Akteure. Sie schlagen zur Optimierung vor, eine Verpflichtung für Schiffe einzuführen, Landstrom zu nutzen, falls der verfügbar ist. Zudem sollte der Landstrom-Einsatz in Häfen priorisiert werden, in denen die Emissionen am stärksten reduziert werden.

Dementsprechend könnten Hafenbereiche, die normalerweise nicht von den Schiffssegmenten angelaufen werden, die Landstrom nutzen müssen, wie etwa nicht ausgelastete Terminals, von der Anforderung ausgenommen werden. Espo und Feport begrüßten abschließend, dass ein solcher Ansatz von verschiedenen Mitgliedern aus unterschiedlichen Fraktionen vorgelegt wurde, und hoffen, »dass sich dieser Ansatz in der Kompromissposition, die im Verkehrsausschuss erarbeitet wird, gut widerspiegeln wird«.