Martin Dorsman
Martin Dorsman (Foto: ECSA)
Print Friendly, PDF & Email

Die europäischen Reeder sind mit dem Vorstoß der EU-Kommission zur Energiesteuer-Richtlinie nur zum Teil zufrieden. Sie fordern Wettbewerbsgleichheit durch die Pflicht zur Steuerbefreiung.

In einem gemeinsamen Statement vom Europäischen Reederverband ECSA, dem Fährverband Interferry, dem Kreuzfahrtverband CLIA Europe und dem Wasserbauverband EUDA wird der jetzt vorgelegte, »lang erwartete« Bericht der Kommission prinzipiell zwar »begrüßt«. Allerdings sei man sich einig, »dass[ds_preview] diese Richtlinie aktualisiert werden muss und als Mittel angesehen werden kann, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu ermöglichen.«

EU, ECSA, Reederverband, Dorsman
Source: Pixabay

Die derzeitige Richtlinie sieht nach Ansicht der Verbände keine Gleichbehandlung der Energieversorgung der Schifffahrtsindustrie vor, was Investitionen in und die Einführung saubererer Technologien wie Landstrom, Brennstoffzellen, Methanol usw. behindere. Sie befürworten daher einen Ansatz, der als technologieneutral beschrieben wird.

»Angesichts des globalen Charakters der Branche und der Bedeutung des Übergangs zu einer umweltfreundlicheren Schifffahrt durch den Einsatz saubererer Technologien, sollte eine überarbeitete Richtlinie eine verbindliche EU-weite Steuerbefreiung für alle Energieträger – d.h. Kraftstoffe und Strom, einschließlich Landstrom – vorsehen«, so das Statement. Solche gleichen Wettbewerbsbedingungen würden dazu beitragen, die Kostenlücke zwischen Schweröl und alternativen Kraftstoffen und Strom zu schließen.

»Die Besteuerung hat erhebliche Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit alternativer Kraftstoffe, weshalb ein technologieneutraler Ansatz zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen gewählt werden sollte. Die Unterschiede bei der Energiebesteuerung für die landseitige Versorgung von Schiffen und die Energie zur Erzeugung alternativer Kraftstoffe sollten angegangen werden«, sagte ECSA-Generalsekretär Martin Dorsman.

Bunker soll steuerfrei bleiben

Es sei »bedauerlich«, dass der eigene Vorschlag, der vom Europäischen Parlament in seinem Bericht vom Oktober 2018 über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in der EU aufgenommen worden war, von der Kommission nicht ausreichend berücksichtigt wird.

Die Steuerpläne der Industrie beziehen sich nicht zuletzt auf die Beibehaltung der vorgesehenen Steuerbefreiung für Bunker und Schmieröle. Sie seien »ein Spiegelbild der internationalen Normen« und für EU-Unternehmen unerlässlich, um auf der gleichen Stufe wie Reeder und Lieferanten aus Drittländern zu konkurrieren – wie in der aktuellen Richtlinie anerkannt. »Wir begrüßen die Anerkennung im Bericht, dass jede Steuerregelung für Schiffskraftstoffe, wenn sie nicht auf internationaler Ebene eingeführt wird, wahrscheinlich durch eine Verlagerung von Bunkerbetrieben in Länder mit keinen oder niedrigeren Kraftstoffsteuern umgangen wird«, so Dorsman weiter.